Glücklich vermittelt

Glücklich vermittelt – Tierschutzliga Dorf Neuhausen2025-12-31T19:41:53+01:00

Wir haben ein Zuhause

Liebe Menschen haben uns mit zu sich nach Hause genommen. Leider sind noch viele unserer Hunde- und Katzengefährten im Tierheim zurückgeblieben. Auch sie wären glücklich, wenn sie wie wir ein neues liebevolles Zuhause finden könnten oder zumindest einen netten Menschen, der sie mit einer Patenschaft unterstützt.


Wer füllt unseren Flohmarktraum in Wardenburg?

Januar 13, 2017|

Unseren Tieren können Sie auf verschiedene Art und Weise helfen: Es muss nicht immer finanzielle Hilfe sein, obwohl diese natürlich am meisten benötigt wird. Das Tierheim und besonders dessen Schützlinge können Sie auch durch Sachspenden unterstützen.

Bitte rettet uns! – Aufnahmepatenschaft

Januar 13, 2017|

Update 14.01.2017 Alle hier abgebildeten Hunde haben einen Aufnahmepaten gefunden und reisen in Kürze zu uns ins Tierschutzliga-Dorf Neuhausen/Spree.

Bitte seien Sie nicht enttäuscht, dass Sie akut keinen Hund retten können, sobald wir wieder Platz bei uns im Dorf haben, werden wir weitere Hunde aus diesem Tierheim zu uns holen. Denn das polnische Tierheim schließt und in dem großen Tierheim an der russischen Grenze haben sie keine Chance auf ein Heim in einer Familie. Wir versuchen so viele zu retten, wie uns möglich ist. Sie können jetzt schon in den Aufnahmepatenschafts-Fonds spenden, wir sparen die Spenden dort für genau diesen Zweck an. Sobald wir weitere Hunde holen können, werden wir das hier veröffentlichen. Vielen lieben Dank Für 7 Hunde suchen wir dringend Aufnahmepaten.

Sie leben derzeit in einem polnischen Tierheim, doch aufgrund der Vertragskündigung durch die Gemeinde droht ihnen jetzt die Abschiebung in eines der Riesentierheime in Polen mit bis zu 4000 Hunden nahe der russischen Grenze. Die Hunde sind dann verloren, denn dort werden sie niemals mehr vermittelt werden, sondern bis zum Lebensende weggesperrt.

Sie haben bisher alle keinen Namen, sondern nur Nummern und verbrachten fast ihr ganzes Leben im Zwinger. Diese zum Teil sehr alten Hundeseelen sollen bei uns nun ganz schnell Aufnahme finden, damit sie noch einmal erfahren können, wie schön ein Hundeleben auch sein kann.

Der Aufnahmepate darf dem Hund einen Namen geben!

Spenden Sie bitte jetzt für Tiere in Not! Ich werde Pate und übernehme Verantwortung für ein LEben Erzählen Sie anderen von unserem Projekt „Auslands-Aufnahme-Patenschaft“ Unser Spendenkonto:
Tierschutzliga Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 83 7002 0500 0009 8385 03
BIC: BFSWDE33MUE
Verwendungszweck: Auslands-aufnahme-Patenschaft – Nummer und Name des Hundes Rüde 5956 hat eine Patin gefunden. Der Bursche heißt nun Barney.  Vielen Dank an den Sohn von Simone W. und an Simone 🙂 Hündin 2910 hat eine Patin gefunden. Sie heißt nun Nicki. Wir bedanken uns bei Patin Martina Hündin 501 hat eine Patin gefunden. Sie heißt nun Merle. Wir bedanken uns bei Patin Marion Rüde 7475 hat eine Patin gefunden. Er heißt nun Fips. Wir bedanken uns bei seiner Patin Nicola Hündin 325 hat eine Aufnahme-Patin gefunden.

Diana gibt ihr einen Namen, sobald sie im Dorf ist.

Herzlichen Dank an Diana K.! Rüde 2888 hat eine Aufnahme-Patin gefunden. Der Bursche heißt nun Harley. Vielen lieben Dank an seine Patin Simone W. Hündin 9720 hat eine Aufname-Patin gefunden. Sie heißt nun Lisa! Wir danken auch hier wieder der Simone. Danke liebe Simone W.

Mitten in Deutschland – Gebärmaschinen zum Tode verurteilt

Januar 13, 2017|

Mitten in Deutschland – Gebärmaschinen zum Tode verurteilt

Lieber Leser!
Heute hatte ich wieder einen Einsatz der besonderen Art. Der Tierarzt rief mich an und teilte mir mit, dass ein skrupelloser Vermehrer seine beiden Labradorhündinnen einschläfern lassen will. Er sagte dem Tierarzt, dass er aus dem Haus raus muss, deshalb wollte er nun ihren Tod. Die beiden Hündinnen, Mutter und Tochter übrigens, wurden jahrelang als Gebärmaschinen missbraucht und hatten viel Geld eingebracht, jetzt aber wurden sie nicht mehr gebraucht.

Der Vermehrer sagte nicht, dass er sie durch leistungsfähigere Hündinnen austauschen würde aber irgendwie komme ich von dem Gedanken nicht los. So junge Welpen bringen ja eine Menge Geld ein und die Gebärmaschinen müssen funktionieren. Die ältere Hündin hatte eine veränderte Gebärmutter und eine Veränderung der Eierstöcke, die jüngere eine beginnende Gebärmuttervereiterung, klar, wenn man jahrelang zweimal im Jahr Junge bekommen muss …

Da waren die beiden nun und sollten sterben. Der Tierarzt verweigerte die Euthanasie. Er hatte Gott sei Dank meine Telefonnummer und rief mich an. Ich sagte die Übernahme der Hündinnen und der Kastrations-/Impf- und Operationskosten zu. Hätte ich das nicht getan, wer weiß, was mit den beiden passiert wäre. Gesagt getan, die beiden wurden kastriert, operiert und behandelt und schliefen eine Weile, bevor ich sie abholen und ins Tierheim bringen konnte. Die ältere Hündin ist leider viel zu dick, klar, sie bekam Futter aber keine Bewegung. Ihre Aufgabe war es, Geld zu verdienen, nicht ein fröhliches Hundeleben zu leben. Sie muss nun erst einmal eine spezielle Diät bekommen, um auf ein normales Wohlfühlgewicht zu kommen.

Anbei ein paar Fotos von den beiden. Ich hoffe, Sie können uns bei der Übernahme der Kosten helfen. Die Behandlung und das Spezialfutter werden ca. 1.000 Euro kosten und Sie wissen ja, wir als Tierschutzorganisation können solche Hunde nur durch Spendengelder von tierlieben Menschen retten. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung. Schon 5, 10 oder 15 Euro helfen uns sehr.
Ihre Andrea Thomas Spenden Sie bitte jetzt für Tiere in Not! Ich möchte helfen Unser Spendenkonto:
Tierschutzliga Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 83 7002 0500 0009 8385 03
BIC: BFSWDE33MUE
Verwendungszweck: Notfellchen-Fonds Helfen Sie den beiden, indem Sie diesen Beitrag teilen!

Entwicklung der Tierschutzgesetze

Januar 12, 2017|

1822 erstes Tierschutzgesetz erlassenzwei Katzen im Korb von vorn

Bereits 1822 begann in England mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz der neuzeitlich gesetzliche Tierschutz und der Aufbau des zugehörigen Tierschutzrechts. Es schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen.

Unterstützt und vorangetrieben wurde das Gesetz von dem Parlamentarier Richard Martin. Dieser war auch ein Gründungsmitglied der 1824 weltweit ersten Tierschutzorganisation „Society for the Prevention of Cruelty to Animals“. Einige Jahre nach der Gründung konnte man Königin Victoria als Schirmherrin gewinnen und durfte sich fortan „Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals“ (Königliche Gesellschaft zur Verhütung von Grausamkeiten an Tieren) nennen.

1819 Christian Adam Dann verfasste Bittschrift

In Deutschland entstanden die ersten Ansätze des Tierschutzes bereits 1819 als der Stuttgarter Stadtpfarrer Christian Adam Dann (1758-1837) eine Bittschrift verfasste. In dieser forderte Pfarrer Dann im Namen der Tiere: „Macht unser meist kurzes, mühevolles Leben erträglich und unseren Tod so leicht wie möglich.“

Als Dann starb, führte der spätere Stadtpfarrer Albert Knapp (1798-1864) die Arbeit seines Vorgängers fort und gründete 1837 den ersten deutschen Tierschutzverein in Stuttgart und Cannstadt.

Ab diesem Zeitpunkt verbreitete sich die Idee Tiere zu schützen und viele weitere Städte gründeten Tierschutzvereine.

Tier als Mitgeschöpf

Das BGB enthält in § 90a BGB eine Vorschrift, die Regelungen bezüglich eines Tieres enthält. Die Vorschrift beruht dabei auf dem Gedanken, dass ein Tier als Mitgeschöpf nicht einer Sache gleichgestellt werden dürfe. Deshalb lautet es in § 90a S.1 BGB auch, dass Tiere keine Sachen sind.  Die Vorschrift ist 1990 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (TierVerbG) in das BGB eingeführt worden. Somit ist der Gedanke seitdem auch im bürgerlichen Recht verankert und es wurde die Gleichstellung von Tieren und Sachen beseitigt.

Rechtlichen Auswirkungen des § 90a BGB

Eine Gleichstellung von Tieren mit Sachen wurde durch den § 90a BGB damit ausdrücklich verneint. Allerdings wird  in S. 3 des Paragrafen erfasst, dass die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf Tiere anzuwenden sind.  So bietet es die Möglichkeit, umfassende zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, die bis dato vorbehaltlich bei Sachen möglich waren. So kann unter Umständen der Halter eines Tieres bei einer Tierverletzung Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen oder Gewährleistungsrechte bei einem Tierkauf beanspruchen.

Auch strafrechtlich hat der § 90a BGB eine gewisse Reichweite. Trotz des strafrechtlichen Analogieverbots in Art. 103 II GG sind der Diebstahl gemäß § 242 StGB und die Sachbeschädigung nach § 303 StGB von Tieren weiterhin strafbar. Auch eine Einziehung des Tieres nach § 74 StGB ist zulässig.

Tierschutzgesetz als besonderes Schutzgesetz i.S.d. § 90a S.2 BGB

In § 90a S.2 BGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tiere neben dem zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz auch durch besondere Gesetze geschützt werden. Die für Tiere geltenden Schutzvorschriften sind vor allem das Tierschutzgesetz.  Das Gesetz beruht dabei auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG. Es umfasst Regelungen und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Tierhaltung, zu Eingriffen und Versuchen an Tieren, sowie Vorschriften zur Tötung von Tieren.

Tierschutzgesetze

Zu Zeiten des Kaiserreiches bemühten sich die Tierschutzorganisationen vergeblich um eine Verbesserung der Gesetzgebung. Diesen Gedanken allerdings nahm das NS-Regime auf und setzte ihn nach 1933 auch sofort in die Tat um. Beide deutschen Staaten haben die Tierschutzgesetzgebung des nationalsozialistischen Regimes nach Kriegsende übernommen.

Seit 2004 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und in die EU-Verfassung aufgenommen: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“

Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts haben sich im Zuge der Tierrechtsbewegung in Deutschland neben dem “Deutschen Tierschutzbund“ zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Einige haben sich auf eine spezielle Themen wie zum Beispiel Tiertransporte fokussiert und ihre Ziele und Arbeitsweisen unterscheiden sich sehr.

Quellen:  planet-wissen.de / tierrechte.de / juraforum.de

Susi, Emmy und Xana. Drei Waisen suchen Anschluß

Januar 11, 2017|

Für Susi (14 J., schwarz-weiß), Emmy (10 J., dt. Schäferhund) und Xana (3 J., altdeutscher Schäferhund) begann das neue Jahr nicht gut. Ihre Besitzer sind verstorben und die armen Hunde mussten nun ins Tierheim. Traurig für die lieben Mäuse. Besonders für Susi und Emmy wird es schwer, neue Familien zu finden, da sie schon so alt sind. Es wäre schön, wenn wir für die beiden Rest-des-Lebens Paten finden würden.

Spenden Sie bitte jetzt für Tiere in Not! Ich spende und lindere sofort die Not! Susi (14 Jahre) sucht eine Rest-des-Lebens Patenschaft Ich werde Pate Emmy (10 Jahre) sucht eine Rest-des-Lebens Patenschaft Ich werde Pate Unser Spendenkonto:
Tierschutzliga Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 83 7002 0500 0009 8385 03
BIC: BFSWDE33MUE
Verwendungszweck: Rest-des-Lebens Patenschaft – Name des Hundes Teilen Sie unsere drei Waisenhunde und spenden Sie Ihnen Aufmerksamkeit!

Unterheinsdorfer Hunde und ihr Spaß im Schnee

Januar 6, 2017|

Im Tierheim Unterheinsdorf spielt das Hunderudel im Schnee. Es schneit und es ist kalt, das kümmert unsere Hunde wenig. Im Gegenteil, sie haben richtig Spaß an der weißen Pracht und fühlen sich sehr wohl. Kommen Sie uns doch einmal besuchen und toben Sie mit.

Einige unserer Bewohner haben nicht so viel Glück, sie gelten als unvermittelbar und suchen Paten.

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