Stiften & Vererben

Erste Treuhandstiftung unter dem Dach der Tierschutzliga Stiftung

Stephanie Roggl engagiert sich mit ihrer eigenen Stiftung für den Tierschutz

Stephanie Roggl, wohnhaft in Berlin, hat in diesem Jahr mit ihrem Mann beschlossen, den Tierschutz mit einer eigenen Treuhandstiftung unter dem Dach der Tierschutzliga Stiftung nachhaltig und über den Tag hinaus zu fördern. Sie ist seit vielen Jahren aktive Tierschützerin, engagiert sich für das Berliner Tierheim und stellt darüber hinaus Betreuungsplätze für Hunde gerne zur Verfügung. Der Stiftungsgedanke wurde zügig in die Tat umgesetzt.

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Mit der Stiftungsgenehmigung des Finanzamtes Cottbus ist die Treuhandstiftung steuerlich anerkannt und kann ihre Arbeit aufnehmen.

Wir haben Frau Stephanie Roggl zu ihren Motiven gefragt, weshalb sie unter dem Dach der Tierschutzliga Stiftung ihre eigene Treuhandstiftung, die Stephanie Roggl Stiftung, gegründet hat:

„Mit dem plötzlichen und unerwarteten Tod meines Bruders wurde mir klar, wie schnell man aus dem Leben gerissen werden kann. In diesem Moment begann ich darüber nachzudenken, was denn wäre, wenn ich so plötzlich aus dem Leben gehen würde. Das war mein Motiv für die Stiftungsgründung, denn der Gedanke, dass nach meinem Tod mein Nachlass irgendwie und irgendwohin verteilt wird, war mir ein Gräuel. Mit der Stiftungssatzung legte ich fest, welche genauen Ziele ich im Tierschutz verfolgen möchte und mit dem Stiftungsvermögen legte ich den Grundstock für meine Stiftung, die zweckgebunden die Zuwendungen für den Tierschutz bereit stellt, der mir so am Herzen liegt.

Auf diesem Wege kann ich mit der Treuhandstiftung zu Lebzeiten den Tierschutz aktiv unterstützen und bin sicher, dass auch nach meinem Tod diese Unterstützung nicht abreißt. Auf der Suche nach einer geeigneten Institution, unter deren Dach ich meine Treuhandstiftung gründen konnte, gelangte ich zur Tierschutzliga. Die Internetseite gab mir die ersten Informationen zum Thema Stiftung und alle weiteren Details wurden im persönlichen Gespräch geklärt.“
Ihre Stephanie Roggl

Was ist eine Treuhandstiftung?

Anders als die rechtlich selbständige Stiftung ist die Treuhandstiftung rechtlich nicht selbständig und rechtsfähig, sondern beruht auf einem Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder. In diesem Fall ist der Treuhänder die Tierschutzliga Stiftung. Trotzdem wird sie bei einer entsprechenden Ausgestaltung steuerlich behandelt wie eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts und genießt bei anerkannter Gemeinnützigkeit die gleichen steuerlichen Privilegien. Andererseits untersteht diese Form der Stiftung keiner Stiftungsaufsicht und auch sonst gewährt sie bei der Gestaltung der Satzung deutlich mehr Flexibilität für individuelle Anforderungen. Sie kommt insbesondere für kleinere Vermögen in Betracht und kann später in eine rechtlich selbständige Stiftung überführt werden, wenn das Stiftungsvermögen dafür ausreicht. Die Treuhandstiftung kann auch von der Stifterin als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Möchten Sie auch eine Treuhandstiftung zu Gunsten des Tierschutzes gründen? Dann sprechen Sie uns an. Unsere Stiftungsexperten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung oder besuchen Sie unsere Internetseite: tierschutzliga.de/stiftung

Ihre Ansprechpartnerin bei derBrigitte-Quiel Stiften & Vererben
Tierschutzliga Stiftung:
Birgit Quiel
Telefon: 0611/168 854 78
0160/966 483 43
birgit.quiel@tierschutzliga.de

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22.12.2018|