Zusammensetzung und Zusammenarbeit der Gremien

Kuratorium

Das Kuratorium bestellt, überwacht und berät den Vorstand und die Geschäftsleitung und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Das Kuratorium übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, seiner Geschäftsordnung und seiner Beschlüsse aus. Er besteht aus 6 bis 9 Mitgliedern. Die Mitglieder des Kuratoriums haben gleiche Rechte und Pflichten. Beschlüsse des Kuratoriums werden vor allem in den Kuratoriumssitzungen, aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst. Sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, bedürfen Beschlüsse des Kuratoriums der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag und bei dessen Nichtteilnahme die Stimme seines Stellvertreters. Der Kuratoriumsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Kuratoriums.

Vorstand und Geschäftsleitung

Der Vorstand und die Geschäftsleitung leiten die Stiftung in eigener Verantwortung. Die beiden Vorstände haben die Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der vom Kuratorium erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand, des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands, ihres Vorstandsvertrages, des Verhaltenskodex der Tierschutzliga Stiftung Tier und Natur, sowie der Vorstandsbeschlüsse zu führen. Ihre Geschäftsleitungsbefugnis im Einzelnen wird im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands geregelt, sie tragen gleichwohl gemeinsam die Verantwortung für die Stiftungsführung. Beschlüsse des Vorstands werden vor allem in den Vorstandssitzungen, aber auch im schriftlichen Verfahren oder im Wege sonstiger Kommunikation gefasst. In der Geschäftsordnung des Vorstands ist u.a. geregelt, in welchen Fällen eine Beschlussfassung durch den Vorstand erforderlich ist und welche Geschäfte und Handlungen der Zustimmung des Kuratoriums bedürfen.

Zusammenarbeit von Vorstand, Geschäftsleitung und Kuratorium

Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Kuratorium ab und erörtert mit ihm turnusmäßig den Stand der Umsetzung der Strategie. Außerdem unterrichtet der Vorstand das Kuratorium regelmäßig schriftlich oder mündlich über den Gang der Geschäfte und die Lage der Stiftung. Auf Grundlage insbesondere dieser Berichterstattung überwacht das Kuratorium die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand.

Die Satzung und die vom Kuratorium erstellte Geschäftsordnung für den Vorstand listen die Arten von Geschäften und Handlungen auf, zu denen die Zustimmung des Kuratoriums erforderlich ist. Dies gilt unter anderem für Erwerb und Veräußerung von Immobilien oder für partnerschaftliche Projekte, die außerhalb des Investitionsbudget anstehen. Das Kuratorium kann weitere Arten von Aktivitäten von seiner Zustimmung abhängig machen. Zu den wichtigen Themen, die zwischen Vorstand und Kuratorium erörtert und abgestimmt werden, gehören auch die konjunkturelle Entwicklung, die Stiftungsplanung, die Ertragssituation, das Risikomanagement, die Stiftungsfinanzierung sowie die Stiftungsstruktur.

Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wird der Kuratoriumsvorsitzende unverzüglich durch den Vorstandsvorsitzenden informiert.

Der Kuratorium befasst sich unter Einbeziehung des Abschlussprüfers und des von diesem erstellten Prüfberichts mit dem Jahresabschluss, dem Jahresabschluss und nimmt die dafür gesetzlich vorgesehenen Prüfungen und Feststellungen vor.

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