Stiften – Engagement nach Maß mit einer Stiftung für Tiere
Als Stifter können Sie Tieren in Not langfristig helfen und Ihr Engagement individuell gestalten. Die Tierschutzliga unterstützt Sie dabei mit Rat und Tat.
Wählen Sie Ihre Form des Stiftens:
- Der Stiftungsfonds: einfache Hilfe. Gründung ab einem Betrag von 5.000 Euro
• Schnelle Einrichtung, einfache Verwaltung
• Kann einen eigenen Namen bekommen
• Kann einem bestimmten Zweck gewidmet werden, z.B. Förderung eines bestimmten Tierheims
• Kann um Spenden werben, Tierschutzliga Stiftung stellt Spendenquittungen aus - Die Treuhandstiftung: flexible Hilfe. Mindestvermögen 25.000 Euro
• Anerkennung in wenigen Wochen
• Steuerliche Vorteile wie eine rechtsfähige Stiftung (Link zu Recht und Steuern)
• Gestaltungsmöglichkeiten: eigener Namen und eigener Vorstand
• Kann um Spenden werben und selbst Spendenquittungen ausstellen
• Ideale Form, um Projekte langfristig zu fördern
• Gut geeignet für testamentarische Zuwendungen - Die rechtsfähige Stiftung: umfassende Hilfe. Eigene Rechtsperson
• Für hohe und komplexe Vermögenswerte (beispielsweise Immobilien)
• Geeignet, um eigene Förderprojekte zu realisieren
• Anerkennung und Verwaltung aufwändig - Sonderform Verbrauchsstiftung: Stiften auf Zeit. Treuhandstiftung und rechtsfähige Stiftungen können auch in Form einer Verbrauchsstiftung errichtet werden. Wie ihr Name sagt, wird das Vermögen einer Verbrauchsstiftung nach und nach für den in der Satzung festgelegten Zweck ausgegeben. Sie muss finanziell so ausgestattet sein, dass sie diesen Zweck für mindesten zehn Jahre verwirklichen kann.
Wie wir Sie als Stifter unterstützen:
- Kostenlose Erstberatung und Gründung: Wir übernehmen die Kosten sowohl für eine Erstberatung, als auch für die Gründung von Stiftungen unter dem Dach der Tierschutzliga Stiftung.
- Verwendung der Gelder unter Ihrer Kontrolle: Über einen geschützten Online-Zugang können Stifter alle Bewegungen auf ihrem Stiftungskonto exakt nachvollziehen.