Mit einer Testamentsspende regeln Sie Ihren Nachlass und tun gleichzeitig etwas für Tiere in Not. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren letzten Willen umsetzen können und unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Vermächtnis sinnvoll zu vererben.

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Was ist eine Testamentsspende?

Eine Testamentsspende ist eine ganz besondere Form der Wohltätigkeit, bei der Sie Ihr Vermögen oder nur einen Teil Ihres Vermögens für einen gemeinnützigen Zweck spenden. So hinterlassen Sie Spuren, bewirken mit Ihrem Erbe etwas Gutes und nehmen auch nach Ihrem Tod einen positiven Einfluss auf die Zukunft. Natürlich können Sie auch Ihre Familie oder andere liebe Menschen in Ihrem Testament bedenken und gleichzeitig eine Organisation als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.

So hilft Ihre Testamentsspende an die Tierschutzliga

Seit 2016 kümmern wir uns tagtäglich um allein gelassene Tierseelen, die unsere Unterstützung und Versorgung benötigen. Für uns steht der Tierschutz an erster Stelle und dafür kämpfen wir Tag für Tag ganz im Sinne unserer Mission „Wir machen die Welt zu einem besseren Ort für Haustiere“. Ihre Testamentsspende hilft uns dabei, die Tiere weiter mit Hingabe zu versorgen und zu resozialisieren – und ihnen so die Chance auf ein neues liebevolles Zuhause zu geben.

So können Sie die Tierschutzliga in Ihrem Testament bedenken

1. Vererben

Möchten Sie Ihren gesamten Nachlass an die Tierschutzliga vererben, setzen Sie uns als Alleinerbe ein. In diesem Fall kümmern wir uns um die Abwicklung Ihres Nachlasses und darum, Ihren letzten Willen umzusetzen.

2.Vermachen

Möchten Sie uns einen Teil Ihres Vermögens vererben, setzen Sie uns als Vermächtnisnehmer ein. Ihr ausgewählter Erbe kümmert sich darum, dass der Nachlass ganz nach Ihren Wünschen abgewickelt wird.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Testament – persönlich und vor allem vertraulich

Das Testament ist eine persönliche und wichtige Angelegenheit. Gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu vererben und dabei Gutes zu tun. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf, um mit uns über Ihr Testament zu sprechen. In einer persönlichen Beratung klären wir alle offenen Fragen und finden den passenden Weg für Ihren letzten Willen.

Nina-Elliott-hochkant-01 Ihre Testamentsspende für den Tierschutz

Nina Elliott

Ich bin Ihre neue Ansprechpartnerin für Erbschaften und Großspenden.

Sie können mich telefonisch oder per Email erreichen. Zudem besteht die Möglichkeit, das Kontaktformular auf unserer Webseite auszufüllen, damit Ihr Anliegen an mich weitergeleitet wird. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

E-Mail: nina.elliott@tierschutzliga.de
Telefon: 0172 6135 534

Fragen und Antworten rund ums Testament

Ist ein Testament sinnvoll?

Ja, ein Testament ist immer sinnvoll, wenn Sie selbst bestimmen möchten, was mit Ihrem Erbe passiert. Wenn Sie kein Testament erstellen, gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der Ihre Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, Kinder oder weiter entfernte Verwandte erben.

Wie erstelle ich das Testament?

Grundsätzlich können Sie Ihr Testament handschriftlich aufsetzen – sofern das Testament und die darin enthaltenen Wünsche einfach sind. Bei komplexeren Wünschen ist es sinnvoll, einen Notar oder Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten. Der unterstützt Sie fachlich und sorgt so dafür, dass das Testament rechtssicher ist.

Wo muss ich das Testament aufbewahren?

Dazu gibt es keine Vorschrift. Idealerweise bewahren Sie das Testament aber an einem sicheren Ort auf und informieren eine vertrauenswürdige Person darüber.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Testament sicher beim Nachlassgericht aufzubewahren.

Wann muss das Testament eröffnet werden?

Generell gilt, dass das Testament schnellstmöglich nach dem Tod des Erblassers eröffnet werden muss. Meistens dauert es nach dem Tod einige Wochen bis zur Testamentseröffnung. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn der Erblasser im Ausland lebt.

Kann ich mein Testament widerrufen?

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern.

Fragen und Antworten rund um die Testamentsspende

Wie kann ich die Tierschutzliga in meinem Testament bedenken?

Indem Sie in Ihrem Testament die Stiftung als Erben oder als Begünstigte eines Vermächtnisses festlegen. Ersteres ist sinnvoll, wenn Sie möchten, dass wir uns um die Nachlassregelung kümmern, zweiteres, wenn Sie uns einen bestimmten Geldbetrag, Sach- oder Vermögenswerts spenden möchten.
Achten Sie bei der Erstellung des Testaments unbedingt darauf, Ihr Anliegen konkret zu formulieren.

Kann ich auch noch eine andere Organisation bedenken?

Ja, Sie entscheiden, wen Sie in Ihrem Testament bedenken möchten. Sollten Sie viele verschiedene Organisationen bedenken, ist es für eine einfachere Nachlassabwicklung am besten, wenn Sie nur eine Organisation als Erben und die anderen als Vermächtnisnehmer einsetzen.

Wo muss ich das Testament aufbewahren?

Dazu gibt es keine Vorschrift. Idealerweise bewahren Sie das Testament aber an einem sicheren Ort auf und informieren eine vertrauenswürdige Person darüber.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Testament sicher beim Nachlassgericht aufzubewahren.

Kann ich bestimmen, wofür meine Testamentsspende eingesetzt wird?

Ja, Sie bestimmen ganz allein, wie viel Sie spenden möchten. Möchten Sie nicht Ihr gesamtes Vermögen spenden, bietet es sich an, die Tierschutzliga als Vermächtnisnehmer im Testament zu bedenken.

Kann ich auch nur ein kleines Vermögen spenden?

Jede Spende hilft den notleidenden Tieren. Auch kleine Testamentsspenden haben deshalb eine große Wirkung.

Wie viel Erbschaftssteuer fällt bei einer Testamentsspende an?

Da wir eine gemeinnützige Organisation sind, fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn Sie die Tierschutzliga in Ihrem Testament bedenken. Die rechtliche Grundlage bildet § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz, der Organisationen mit kirchlichem, gemeinnützigem oder mildtätigem Zweck von der Steuerpflicht befreit.

Wie erfährt die Tierschutzliga, dass ich sie in meinem Testament bedacht habe?

Am besten sprechen Sie vorab mit uns, wenn Sie planen, uns in Ihrem Testament zu bedenken. So können wir Ihre Wünsche im Vorfeld genau besprechen und sicherstellen, dass sie in Ihrem Testament genau so geregelt sind.
Ansonsten erfahren wir davon, sobald das Nachlassgericht das eröffnete Testament an uns sendet, wobei das mindestens sechs Wochen dauert.

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