Wir haben ein Zuhause
Liebe Menschen haben uns mit zu sich nach Hause genommen. Leider sind noch viele unserer Hunde- und Katzengefährten im Tierheim zurückgeblieben. Auch sie wären glücklich, wenn sie wie wir ein neues liebevolles Zuhause finden könnten oder zumindest einen netten Menschen, der sie mit einer Patenschaft unterstützt.
Equidenpass – Freizeit und Gnadenbrotpferde benötigen einen!
Am 1. Juli 2009 trat die Verordnung in Kraft, dass alle Huftiere innerhalb der EU einen sogenannten Equidenpass benötigen. Ein Equidenpass ist ein
„Personalausweis“ für Huftiere, darunter fallen Pferde, Ponys, Esel sowie Ihre Kreuzungen wie das Muli oder der Maulesel. Nur etwa 80% der Huftiere,
die auf unsere Gnadenhöfeund in unsere Tierheime kommen, besitzen einen Impfpass. Dieser wird oft für den Equidenpass gehalten.
Es ist Pflicht, den Equidenpass bei Pferdetransporten mitzuführen. Beim Verkaufeines Tieres muss der Equidenpass dem
Käufer übergeben werden. Bei Unterbringung Ihres Tieres in einem Pensionsstall, sollte er dem Betreiber des Stalles aus gehändigt werden, da der Betreiber bei
behördlichen Kontrollen in einer Beweispflicht ist. Im Equidenpass werden alle wichtigen Daten über das betroffene Huftier
festgehalten. Neben den Daten der Elterntiere,des Züchters, des Besitzers und den Identifikationsnummern wie Mikrochip/ Trans pondernummer oder
DNATests, gibt der Pass Auskunft über das Geburtsdatum und bei welchem Verband das Tier registriert ist. Zusätzlich werden Impfungen, sowie die Gabe
von Medikamenten dokumentiert. Dies ist vor allem bei den Pferden wichtig, die als Schlachtpferde eingetragen sind, um so den Verbraucherschutz
zu gewährleisten. Ohne Equidenpass darf kein Huftier geschlachtet werden. Da es früher „schwarze Schafe“ unter den Händlern gab, die diese Equidenpässe
austauschten um ein „Nicht“ Schlachttier zum „Schlachttier“ zu machen, wurde der Mikrochip, auch Transponder genannt zur Pflicht. Hierbei handelt es sich um
einen Reiskorn großen Mikrochip, der eine 15 stellige, weltweit einzigartige Zahlen kombination enthält. Dieser Chip wird an der linken Halsseite unter die
Haut implantiert, dadurch kann mit einem speziellen Lesegerät die Nummer abgelese werden. Somit können Huftiere einwandfrei Identifiziert werden.
Diagramme, in denen der Tierarzt markante Farbzüge, Wirbel und speziell verlaufende Abzeichen zeichnete, werden hierbei nicht mehr benötigt. Diese
findet man jedoch noch immer in den Equidenpässen. Schlachtpferd oder nicht Schlachtpferd? Im Equidenpass kann zusätzlich angegeben werden, ob das Tier
zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Hierbei spielt auch die Medikamentengabe eine Rolle. Huftiere die geschlachtet werden dürfen, dürfen
nur bestimmte Medikamente bekommen. Vor der Schlachtung sind Wartezeiten einzuhalten, damit sich die Wirkstoffe abbauen und vom Körper ausgeschieden
werden können. Nicht schlachttiere können hingegen mit allen Mitteln und Medikamenten behandelt werden, da diese Über die Tierkörperbeseitigung
„entsorgt“ werden und nicht auf dem Teller oder in der Fleischtheke landen. Hierbei gilt auch, dass man Schlachttiere als Nicht Schlachttiere umschreiben
kann, umgekehrt ist das nicht möglich. Diese Eintragung kann von Ihrem Tierarzt ausgeführt werden. Wie bekommt man einen Equidenpass?
Bei uns in Bayern ist der bayrische Pferdezuchtverband zuständig, bei diesem fordern wir schriftlich den Transponder an. Unser Tierarzt implantiert den
Chip und füllt ein entsprechendes Formular aus. Die Unterlagen gehen zurück an die zuständige Organisation und nach wenigen Tagen oder Wochen kommt
das mehrseitige, gebundene und gelochte Dokument, der Equidenpass. Auf der Internetseite der „deutschen reiterlichen Vereinigung“, finden Sie Ihre
zuständige Behörde oder wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, dieser kann Ihnen sicherebenso weiterhelfen.
Ihre Anja Fleckenstein
Tollwut – Gefahr – Keine Tiere aus Urlaubsländern einschmuggeln!
Auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in Deutschland aufhalten, sollten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKo Vet.) zu jeder Zeit gegen Tollwut durch Impfung geschützt sein. Außerdem ist dringend zu empfehlen, dass alle Tiere elektronisch gekennzeichnet und die
Vergiftungsgefahr… für Katzen aus dem Blumentopf
Die meisten Katzen knabbern hin und wieder an Pflanzen, unter anderem um die beim Putzen verschluckten Haare wieder loszuwerden. Häufig wird deshalb Katzengras aufgestellt, was von vielen Katzen auch gerne angenommen wird. Von den restlichen Pflanzen in der Wohnung und auf dem Balkon geht jedoch weiterhin eine Vergiftungsgefahr für die Katzen aus. Denn der Großteil der Pflanzen ist leider giftig für unsere Samtpfoten oder wurde derart gespritzt, dass selbst unbedenkliche Pflanzen dadurch sekundär giftig geworden sind.
Da jede einzelne Katze ein Individuum ist und entsprechend andere Pflanzenvorlieben hat, sind die Halter notgedrungen aufgerufen sich mit dem Grün im Katzenhaushalt näher zu beschäftigen. Denn gerade reine Wohnungskatzen, denen es oft an Abwechslung fehlt, kommen manchmal auch aus Langeweile auf die Idee an giftigen Pflanzen zu knabbern. Die Bandbreite reicht dann von leichteren Vergiftungserscheinungen, wie Speicheln oder Erbrechen, bis hin zum totalen Organversagen. Dazwischen gibt es allerdings auch noch weitere Abstufungen, denn nicht jede Pflanze ist gleich so giftig, dass der Halter Symptome erkennen könnte. Manche Vergiftungen verlaufen schleichend, so dass auch bisher regelmäßig beknabberte und für ungiftig gehaltene Pflanzen besser unter die Lupe genommen werden sollten, um Langzeitschädigung der Organe zu vermeiden.
Ein vollständiger Verzicht auf Pflanzen würde zwar einerseits das Vergiftungsrisiko ausschließen, aber zugleich auch die Wohnung für Mensch und Katze karg und trostlos aussehen lassen. Der Lebensraum der Katze, welcher in der Wohnungshaltung ohnehin schon stark begrenzt ist, würde dadurch also noch weiter beschnitten werden. Außerdem lieben viele Katzen die kleinen und großen Abenteuer zwischen den Pflanzenkübeln, zum Sonnen, Dösen und Insekten jagen, so dass es ausgesprochen schade wäre ihnen diesen Spaß zu nehmen.
Ist man sich über die Unterschiede von Knabberpflanzen und unbedenklichen Dekopflanzen im Klaren und kennt man die Vorlieben seiner Katze(n), sowie die damit verbundenen Risiken, ist ein sicherer Umgang mit Pflanzen Im Katzenhaushalt kein Hexenwerk mehr. Dann lassen sich mit sicherer Hand die passenden Pflanzen auswählen und eine grüne Oase für sich und seine Katzen einrichten, ohne sich dabei unnötig über ein Vergiftungsrisiko zu sorgen.
Sabine Ruthenfranz
Der Katzenpflanzencheck zur Risikoeinschätzung:
Wie hoch ist das Vergiftungsrisiko Deiner Katze?
1. Ist Deine Katze eine Einzelkatze?
2. Ist Deine Katze eine reine Wohnungskatze?
3. Ist Deine Katze eine Langhaar- oder Halblanghaarkatze und neigt zu Haarballen?
4. Hast Du unbekannte oder giftige Pflanzen in der Wohnung oder auf dem Balkon?
5. Hast Du unbekannte oder giftige Pflanzen mit grasähnlichen Blättern?
6. Dekorierst Du Deine Wohnung gerne mit Schnittblumen in der Vase, die für Deine Katzen erreichbar sind?
7. Knabbert Deine Katze gelegentlich an Pflanzen?
8. Ist Deine Katze oft allein?
Faustregel: Je häufiger Du mit Ja geantwortet hast, desto höher ist das Vergiftungsrisiko Deiner Katzen…
Über die Autorin: Sabine Ruthenfranz beschäftigt sich seit vielen Jahren professionell mit den Bedürfnissen von Katzen. Neben dem Betrieb ihrer Internetseiten Katzen-Minze.de und Katzen-Leben.de, berät auch Hersteller bei der Produktentwicklung für Katzenzubehör. Darüber hinaus schreibt die mehrfache Buchautorin für die Fachpresse der Heimtierbranche und ist als Dozentin für den Zoofachhandel tätig. Mit dem „Erlebnistag Katze“ hat sie ein Event ins Leben gerufen, um Haltern auf angenehme Art und Weise das notwendige Hintergrundwissen für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Katze zu vermitteln.
Wie verhalte ich mich bei Tierquälerei?
Seit Tagen sitzt ein Hund im kleinen Zwinger in der hintersten Ecke auf dem Hof seines Besitzers. Stundenlang jault er vor Einsamkeit. Nur manchmal darf er draußen herum laufen, fast immer ist er in dem Käfig eingesperrt.
Der Besitzer hat kein gutes Wort für seinen Vierbeiner, oft schlägt er nach ihm, wenn das Tier Zuneigung sucht und sperrt ihn gleich wieder in den Zwinger. Eine Anwohnerin beobachtet das Leid des kleinen Hundes und macht sich Sorgen. Das ist doch kein Leben für ein Tier, denkt sich die Tierfreundin. Doch was soll sie tun, um dem kleinen Kerl zu helfen?
Jeder kann diesem armen Tier helfen und dieses Tierleid beenden, indem man nicht wegschaut, sondern die Initiative ergreift und seine Beobachtungen der entsprechenden Behörde meldet.
Oft werden wir angerufen, dass wir umgehend dieses Tier retten sollen. Doch so leicht ist dies für uns als Tierschutzverein auch nicht, denn auch uns stehen nur begrenzte Möglichkeiten zur sofortigen Hilfe zur Verfügung. Der Tierschutzverein hat keine amtlichen Befugnisse und kann nur handeln, wie jede andere Privatperson es auch tun kann.
Wir schauen uns die Missstände an und erstatten Anzeige bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Veterinäramt.
Das Tierschutzgesetz
In Deutschland ist der Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz verankert. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) schreibt vor, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf (§1). Wer ein Tier hält oder betreut, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Und derjenige muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§2).
Straftat oder Ordnungswidrigkeit – Tierquälerei kann bestraft werden!
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können verfolgt und bestraft werden. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine Straftat (§17 TierSchG) oder eine Ordnungswidrigkeit (§18) handelt.
Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, der begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird (§17).
Dazu gehört auch, wer neugeborene Katzenkinder tötet – leider eine immer noch gängige Praxis im ländlichen Raum.
Aber auch, wenn jemand seinen Hund massiv oder wiederholt schlägt oder ein schwer erkranktes Tier nicht tierärztlich behandeln lässt, begeht eine Straftat. In solchen Fällen sollte umgehend die Polizei informiert und Strafanzeige gestellt werden.
So kann das betroffene Tier von den Behörden auch umgehend dem Halter weggenommen werden, wenn für das Tier Gefahr für Leben und Gesundheit besteht.
Im Falle des kleinen Hundes im kleinen Zwinger ohne Auslauf handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, denn hier geht es um fahrlässige Tierquälerei, vielleicht sogar aus Nicht-Wissen heraus.
Das Veterinäramt ist zuständig, welches diese Taten nicht mit einer Strafe, sondern mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro ahndet. Das Veterinäramt kann Auflagen erteilen, die Missstände in der Haltung innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen und gegebenenfalls bei erheblicher Vernachlässigung oder Unzuverlässigkeit des Halters das Tier wegnehmen und eine Tierhaltung zeitweilig oder dauerhaft untersagen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Tierquälerei vorliegt oder nicht, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt. Dort gibt es einen für Tierschutzprobleme zuständigen Amtstierarzt.
So gehen Sie vor, wenn Sie Zeuge von Tierquälerei und Tierelend geworden sind:
1. Dokumentieren und Beschreiben Sie den beobachteten Missstand. Am besten machen Sie Fotos oder ein Video. Fast jeder hat heutzutage ein Fotohandy in der Tasche. Einfache Handyaufnahmen auf denen die Situation auch für einen Außenstehenden zu sehen und zu verstehen ist, reichen meist aus.
2. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Ort des Geschehens. Wenn der Eigentümer Ihnen nicht bekannt ist, brauchen die Behörden wenigstens eine genaue Ortsangabe (Adresse).
3. Suchen Sie weitere Zeugen, die bereit sind im Zweifelsfall auch eine eidesstattliche Versicherung über die Beobachtungen abzugeben.
4. Erstatten Sie mündlich oder am besten schriftlich Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Geben Sie ihre Kontaktdaten an! Auch anonymen Anzeigen wird nachgegangen, jedoch kann es wichtig für die Strafverfolgung sein, dass Sie als Zeuge befragt werden und so die Ermittlungen unterstützen. Das Erstatten von Anzeigen ist für Sie nicht mit Kosten verbunden!
Im Notfall – die lokale Presse einschalten!
Da die Behörden der Schweigepflicht unterliegen, dürfen sie keine Auskunft über den Stand des Verfahrens geben. Manchmal werden dem Tierhalter Auflagen erteilt, die dann innerhalb einer gewissen Zeit erfüllt werden müssen, um die Missstände abzustellen. Daher kann es sein, dass bei manchen Anzeigen nicht gleich eine Änderung oder Besserung der Umstände für das Tier eintreten.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass trotz Anzeige die Missstände nicht behoben werden, sollten Sie die Behörde erneut kontaktieren. Sie können eine Fachaufsichtsbeschwerde an den Landrat des Kreises, an den Präsidenten der Bezirksregierung oder an den Präsidenten des Landtags senden.
Unter Umständen sollte man die beobachtete Tierquälerei sogar veröffentlichen und die Bilder und Informationen an die Lokale Zeitungsredaktion weiter geben, um den Druck auf den Tierhalter und die zuständigen Behörden zu erhöhen.
ABER
Manchmal mussten wir schon erleben, dass Tiere in unseren Augen nicht artgerecht gehalten werden, aber die Tierhaltung dennoch den Minimalanforderungen des Tierschutzgesetzes und den entsprechenden Verordnungen entspricht.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Hund in einem ausreichend großen, der Tierschutz-Hundeverordnung entsprechend beschaffenen Zwinger gehalten wird und täglich eine Stunde Auslauf erhält. Wenn der Hund keine Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die auf ein Leiden hinweisen, wird der Amtstierarzt nicht einschreiten.
In solchen Fällen können auch wir nur versuchen mit dem Tierhalter Kontakt aufzunehmen, ob eventuell eine Überforderung in der Tierhaltung vorliegt und eine freiwillige Abgabe an ein Tierheim empfehlen.
Ihre Annett Stange
Tipps zum Gehegebau
Selbst ein Gehege zu bauen, heißt, dass man den vorhandenen Platz optimal nutzen kann. Manche Tiere wollen klettern, andere rennen, wieder andere buddeln gern. Gut durchdacht ist alles möglich. Wird Stauraum für das Zubehör benötigt, fügt er sich mit einer schönen Tür versehen, nahtlos in das Wohlfühlheim ein. Die körperlichen Voraussetzungen des Halters können ebenso leicht berücksichtigt werden. Wer hoch baut, muss zum Putzen auf eine Leiter steigen können, baut man in die Tiefe, muss das Gehege stabil genug sein, damit der Halter sich darin abstützen kann.
Die Auswahl des Materials richtet sich nach der zu erwartenden Belastung und dem Geldbeutel. Wichtig ist, dass man ausschließlich Material der (Formaldehyd-)Emissionsklasse E I verwendet. Ähnliches gilt für Leime, hier darf nur Leimholz der Klasse V20 verwendet werden. Im Baumarkt sind dies die Platten und das Holz für den Innenausbau. Generell gilt, Material, welches für Kinderspielzeug geeignet ist, kann in der Regel verwendet werden. Zusätzlich natürlich Material aus Wald und Feld. Eine Innenverkleidung aus Rinde oder das Geländer aus Ästen sehen nicht nur gut aus, sondern dienen auch dem gesunden Nagetrieb. Außengehege müssen in allen von den Tieren erreichbaren Teilen ebenso ausgestattet sein.
Für die Grundfläche bei Innengehegen bieten sich sowohl OSB-, MDF- und Tisch-Platten als auch Material aus einem ausrangierten Schrank oder übrig gebliebenes Laminat an. Als wasserfestes und sehr widerstandsfähiges Material für den Schutz der Grundplatte hat sich Teichfolie bewährt. Diese und auch andere Beläge wie PVC oder Gewebeplane enthalten jedoch Weichmacher, die im Magen scharfkantig verklumpen und zu inneren Verletzungen führen können. Daher müssen die Kanten z.B. mit Leisten gegen Benagen geschützt werden. Damit sich die Folie nicht wellt, wird sie an die Grundplatte geklebt.
Gebaut wird so, dass Luft und Licht in die Gehege kommt. Dies bedeutet, dass die Tiefe des Geheges der ungefähre Mindestabstand zur nächsten Ebene in der Höhe sein sollte, damit das Licht von vorn weit in das Gehege-Innere gelangt. Kleinere Zwischenebenen gestalten den Raum interessant. Zur Erreichbarkeit der Ebenen dienen Rampen. Da einfache Holzrampen mit aufgeklebten Querstreben zu Verletzungen führen können, wenn die Tiere keinen Halt finden und mit den Zehen gegen die Streben rutschen, empfiehlt sich Teppichboden oder Nagerteppich als Belag. Hat man bereits solche Rampen und beobachtet, dass die Tiere die Rampen vor allem abwärts sehr vorsichtig oder ungern nutzen, sollte man nachrüsten.
Beim Gehegebau gibt es so viele Möglichkeiten und Materialien, dass eine Internet-Recherche und das Ansehen von Gehegebau-Sammlungen die Planung begleiten sollte. Ist der Eigenbau fertig, dann beobachtet man aufmerksam, wie die Tiere ihn nutzen. So erkennt man schnell, ob Anpassungen nötig werden, damit das Heim auch wirklich ein Wohlfühlheim ist.
Material, Werkzeug und Tipps: http://www.salatgurken.net
Sammlung: http://www.salat-killer.de/lispet/index.html,
http://www.maeuseasyl-verein.de/maeuse-wiki/farbmaus-haltung/farbmaus-gehege/
Pferdegeschichten / Mensch – Pferd Beziehung
Viele Pferdebesitzer glauben, ihr Pferd verhätscheln und total vermenschlichen zu müssen. Sie leben in dem Glauben, dass es ihrem Pferd so am besten geht und sie von diesem deshalb besonders geliebt werden. Genau das Gegenteil aber ist der Fall.
Wenn ein Pferd keinen Menschen hat, an dem es sich orientieren kann, sprich keine Führungspersönlichkeit hat, die für seine Sicherheit sorgt und Entscheidungen trifft, wird es unter ständigem Stress leben müssen.
Das ist ganz einfach zu erklären:
Jemand, der viel Verantwortung trägt, hat mehr Stress und wer Stress hat ist weniger empfänglich für Lernprozesse.
So entsteht ein Teufelskreis, dem das Pferd nicht entfliehen kann und den es auch nie begreifen wird.
Kann es die Erwartungen des Menschen in seine Lernfähigkeit nicht erfüllen, ist es plötzlich stur und bockig, obwohl es gar nicht anders kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass heute vielfach keine optimale Fohlenaufzucht mehr stattfindet und so das junge Pferd keine Sozialisierung erfährt.
Deshalb wäre es jetzt besonders wichtig, dass zumindest gewisse Aspekte der Sozialisierung durch den Menschen erfolgen.
Aber wie ich bei meiner täglichen Arbeit sehe, ist dem nicht so.
Nicht sozialisierte Pferde haben ständig Probleme im Umgang mit dem Menschen und bei der Herdenhaltung mit anderen Pferden.
Das führt bei den Pferden zu Dauerstress. In der Natur kennen Pferde Stress nur, wenn der Feind angreift.
Wer also glaubt, sein Pferd mit Leckerlis überhäufen und Entscheidungen im täglichen Umgang dem Pferd überlassen zu müssen, wird niemals ein Pferd bekommen, auf das in allen Situationen Verlass ist und das sein Leben sorglos genießen kann.
„Ein Pferd wird niemals lernen zu sprechen, aber wir können die Sprache der Pferde erlernen.“
Dazu müssen wir uns an der Natur der Pferde orientieren und nicht umgekehrt!
Ihr Manfred Weindl
(Pferdeflüsterer aus Salzweg)
10 Punkte, wie Sie das Vertrauen Ihres Pferdes gewinnen:
1. Bestehen Sie darauf, dass sich Ihr Pferd Ihnen, spätestens wenn Sie die Box betreten, zuwendet.
2. Dulden Sie keine Respektlosigkeiten wie z.B., dass sich das Pferd an Ihnen schubbert, an Ihnen rumknabbert u. ä.
3. Achten Sie auf die korrekte Führposition. Ihr Pferd muss hinter Ihnen oder höchstens mit dem Kopf auf Ihrer Schulterhöhe sein.
4. Schreien Sie nicht mit Ihrem Pferd und sprechen Sie möglichst wenig mit ihm. Ihr Pferd versteht kein Wort von dem was Sie sagen.
5. Loben Sie Ihr Pferd, wenn es etwas gut gemacht hat. Benutzen Sie hierzu Ihre streichelnde Hand. Verzichten Sie auf Leckerlis als Belohnung!
6. Sichern Sie sich während der Arbeit die ständige Aufmerksamkeit Ihres Pferdes.
7. Seien Sie bei der Pferdearbeit immer gelassen und arbeiten Sie ohne Stress und Druck.
8. Haben Sie Geduld mit Ihrem Pferd. Strafen Sie nicht, wenn Ihr Pferd etwas falsch macht. Wiederholen Sie die Übung solange, bis sie klappt.
9. Seien Sie stets konsequent in Ihrem Handeln.
10. Fordern Sie Respekt von Ihrem Pferd, bringen Sie aber im Gegenzug auch Ihrem Pferd den nötigen Respekt entgegen.
Rollihunde – Lebensqualität oder Tierquälerei
Diagnose Querschnittslähmung!
Ein Albtraum für jedes Lebewesen, aber zeitgleich auch ein Todesurteil für einen Hund? Keinesfalls!
Da ist z.B. Bob. Die Französische Bulldogge ist mit ca. 5 Wochen vom Arm seines Herrchens „gefallen“. Das Rückenmark war an zwei Stellen durch-trennt.
Der Besitzer wollte ihn nicht mehr haben. Ein „defekter“ Hund bedeutet Arbeit und viele Unkosten. Aber Bob hatte Glück im Unglück, sein Herrchen hat ihn nicht einschläfern lassen, er hat ihn abgegeben und er fand ein neues Leben auf dem Gnadenhof Lehnitz.
Kann nun ein Rollihund nur auf einem Gnadenhof glücklich werden? Nein, auch ein normaler Haushalt könnte ein gutes zu Hause für behinderte Hunde werden. Aber man muss sich im Klaren sein, was dies an Arbeit bedeutet.
Bob kann seinen Urin und den Kot alleine absetzen, es muss nicht ausgedrückt werden. Dies ist schon eine immense Erleichterung. Aber er kann beides nicht kontrollieren und muss somit Windeln tragen die mehrere Male am Tag zu wechseln sind. Leider kommt es dadurch auch öfters zu wunden Stellen in der Leistengegend, die unbedingt behandelt werden müssen.
Er schläft in einem Kindergitterbett, ausgelegt mit Inkontinenzlaken, denn auch eine Windel sitz gerade bei einem wilden Hund nicht immer perfekt. Morgens muss er gewaschen oder gebadet werden. Sein Futter muss leicht bekömmlich sein, da der Magen/ Darm-Trakt empfindlicher als bei nicht behinderten Hunden ist.
In der Wohnung kann er sich gut ohne Rolli frei bewegen. Wenn er sehr agil ist, bekommt er einen Strampler mit geschlossenen Füßen an, damit er sich nicht wund scheuert aber wenn es raus geht bekommt er seinen, speziell auf seine Maße angefertigten, Rollwagen angelegt. Dieser erlaubt ihm wie ein völlig normaler Hund zu agieren. Er kann Ball spielen, mit anderen Hunden um die Wette rennen, sogar mit anderen Hunden raufen ist möglich… Paralympics für Tiere? … Er wäre dabei…
Ein Auto, Fahrradanhänger oder Bollerwagen, ein wenig Kraft in den Armen zum Tragen, eine kraftvolle Waschmaschine und keine Berührungsängste mit Fäkalien zu haben wären Grundvoraussetzungen für das Leben mit einem Rollihund. Nichts Unmögliches und ähnlich den Bedürfnissen eines Babys.
Bob bemerkt nicht, dass er anders ist. Er hat keine Schmerzen, er leidet nicht, er spielt und lebt lebenswert!
Ein Leben mit einem behinderten Hund: Eine Herzensangelegenheit!
Ihre Andrea Rammisch
Gnadenhof & Wildtierrettung Notkleintiere e.V.
(ehemals Gnadenhof Lehnitz)
Aaron
Am 12.April 2016 machte sich unser lieber Katzenopi Aaron auf seine letzte Reise. Sein kleines Katzenherz wollte nicht mehr. Mit 20 Jahren war er am Ende seines Lebens angekommen. Friedlich durfte er im Beisein seiner Lebensgefährtin Shiva für immer von uns gehen.
Wir sind froh, dass wir Aron seine letzten Lebensmonate begleiten durften. Er war so ein liebe- und würdevoller, sensibler Kater. Früh begrüßte er uns immer mit seinem unüberhörbaren „Mau“. Aron war taub und konnte sich selbst ja nicht mehr hören. Er liebte die Streicheleinheiten, ließ sich sogar ab und zu bürsten und genoss einfach jedes bisschen Zuwendung.
Um die kleine Shiva machen wir uns nun große Sorgen, denn sie vermisst ihren Aron sehr und ruft ständig nach ihm. Die Pfleger kümmern sich intensiv um Shiva, damit sie nicht einsam ist. Wir hoffen, Shiva wird den Verlust von Aaron mit der Zeit verkraften.

Stine
Die liebe Stine hat ein neues Zuhause als Zweitkatze gefunden.
Quirinius
Endlich hat es für Quirnius auch geklappt. Als Zweitkatze durfte er nach Dresden in sein neues Zuhause umziehen.










