Welche Kosten verrechnet werden und wie man sich dagegen schützen kann.
Deine Katze klemmt zwischen dem Fenster, dein Hund hat einen Hitzeschlag oder ist beim Wandern einige Meter abgestürzt? Im nachfolgenden Artikel erklären wir, wie man sich korrekt bei einem Notfall verhält, welche Kosten verrechnet werden und wie man sich dagegen schützen kann.
Notfall – jetzt was tun?
Ein Notfall liegt vor, wenn sich Tiere in einer kritischen Notlage befinden und eine dringend medizinische Handlung als notwendig erscheint. Die Bundestierärztekammer spricht von Notfällen, wenn diese außerhalb der normalen Sprechzeiten, in der Nacht oder am Wochenende bzw. an Feiertagen auftritt und unverzüglich tierärztliche Hilfe benötigt wird.
Das Wichtigste ist, dass der Tierbesitzer/in bzw. auch Dritte schnell handeln. Dabei sollte unverzüglich mit einem Tierarzt gesprochen werden. Dieser kann nämlich wichtige Hinweise zum Transport treffen oder bereits Erste-Hilfe-Maßnahmen anweisen. Auch kann sich der Tierarzt in der Zwischenzeit bis zum Eintreffen in der Tierarztpraxis vorbereiten.
Symptome bei Notfällen
Hier geben wir einen Überblick über häufige Symptome diese oft einen Notfall darstellen:
- Atemnot
- Verbrennungen
- Giftköder
- Verschlucken eines Fremdkörpers
- langanhaltender, blutiger Durchfall
- plötzliche Lähmung der Beine
- Hitzeschlag
- starke Krämpfe
- unstillbare Blutungen
- etc.
Viele Tierbesitzer warten oft zu lange ab und am Ende stellt es unter Umständen doch einen Notfall dar. Man sollte öfters Routine-Untersuchungen durchführen, um solche Situation zu vermeiden.
Hier geben wir auch einen Überblick über Symptome welchen KEINEN Notfall darstellen:
- Katze oder Hund hustet
- Fieber
- normaler Durchfall
- Schwangeschaftsbezogene Probleme
- etc.
Kostenüberblick
Die Kosten für einen tierärztlichen Notfall sind um einiges höher als üblich. Seit Februar 2020 wurde nämlich die Gebührenordnung für Tierärzte geändert und hat die Position von den behandelten Ärzten wesentlich verbessert. Bis dato war der Notdienst nämlich nur als kostendeckend zu betrachten. Seit Februar letzten Jahres wurde jedoch der Paragraf 3a GOT eingeführt. Dieser besagt, dass eine sogenannte Notdienstgebühr von 50 Euro zu bezahlen ist pro Tierhalter. Befinden sich nun 2 Hunde in einem Notfall – die Hunde sind jedoch einem Tierbesitzer zuzuordnen, dann gilt es nur die 50 Euro einmalig zu bezahlen. Hinzu kommt jedoch noch Gebühr für tierärztliche Leistungen. Diese ist mit Minimum des 2-fachen Gebührensatzes angegeben (maximal jedoch das 4-fache).
Notfallzeiten ebenfalls durch GOT festgelegt
Im Jahr 2020 wurden ebenso die Notfallzeiten leicht geändert. Die Notfallzeit beginnt nun um 18:00 Uhr – früher waren erst ab 19:00 Uhr die Gebühren für Notfälle zu beheben. Nun gilt jedoch ein Notfall von Montag bis Freitag in der Zeit von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr in der Früh. Dann wird ebenso das gesamte Wochenende als Notfallszeit geregelt. Das Wochenende zählt von Freitag ab 18:00 Uhr und endet am MO um 8:00 Uhr morgens. Die Feiertage sind ebenso als Notfallzeit qualifiziert.
Wichtig zu wissen: Bietet jedoch ein Tierarzt eine Sprechstunde innerhalb der eigentlichen Notfallzeit an, dann zählt diese nicht als Notfallzeit, sondern es können die üblichen Gebühren verrechnet werden.
Wie schütze ich mich gegen einen Notfall
Versicherungen
Mit Hilfe von Tierversicherungen kann man sich gegen solche Notfälle auch schützen. Wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier einen Selbstbehalt zu bezahlen. Die Höhe der Prämie richtet sich hier primär nach dem Alter des Hundes, der Rasse sowie vielen weiteren Faktoren. Rund ein Drittel der Hundebesitzer in Deutschland verfügen über eine Hundehaftpflichtversicherung. Diese deckte jedoch nur Schäden in Bezug auf Dritte. Für Notfälle ist diese nicht geeignet. Dafür gibt es eigene Tierkrankenversicherungen für Hunde, Katzen, Pferde, etc.
Wer bietet einen Notfallservice an?
Im Grund bietet nicht jeder Tierarzt einen Notfallservice an. Am besten sollte man sich vorab mit seinem Haustierarzt beraten und fragen, wie man sich am besten in einem Notfall verhalten sollte. Tierärzte kooperieren oft mit anderen Tierärzten, welche dann den Notdienst übernehmen.
Ein Beitrag von Dominik Larcher
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