Mit Ihrem Testament Leben retten

Das Erbe: es kann materiell und auch immateriell sein. Das Erbe eines Lebens ist in jedem Fall kostbar und sollte klar geregelt sein– doch gerne verschieben wir dieses Thema. Denn es erinnert uns an unsere Endlichkeit. Und doch ist es der Lauf des Lebens.

In unserer Broschüre zum Thema Erben und Vererben haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt: kompakt, verständlich und mit Vorlagen versehen, um konkret handeln zu können. Gerne senden wir Ihnen unseren Testamentsratgeber kostenlos per Post zu.

Wir sind für Sie da

Beim Thema Erbe denken viele schnell an den materiellen Besitz wie Geld und Immobilien, doch auch das Lieblingstier, das Sie jahrelang begleitet hat und Ihnen ans Herz gewachsen ist, sollte auch nach dem Tod gut versorgt sein. Und auch zu Themen wie einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, oder auch Bankvollmacht sollten Sie sich frühzeitig gut informieren. Die TIERSCHUTZLIGA bietet Ihnen zu diesen Themen kompetente Unterstützung.

Vorsorgemappe

Um Ihnen den Einstieg in diese wichtigen Themen zu erleichtern, haben wir für Sie eine Vorsorgemappe entwickelt. Wir laden Sie recht herzlich dazu ein, mit unserer Ansprechpartnerin, Svea Nübel, diese Mappe Schritt für Schritt durchzuarbeiten und die für Sie vorbereiteten Formulare auszufüllen. Selbstverständlich können Sie die Formulare auch im Familienkreis oder mit Freunden ausfüllen. Soweit dabei Rechtsdienstleistungen erforderlich werden, können wir auf unseren anwaltlichen Kooperationspartner zurückgreifen. Diese Vorsorgemappe gibt Ihnen Tipps an die Hand, um in guten Tagen wichtige Vorkehrungen für Ihre ganz persönliche Vorsorge im Ernstfall zu treffen.

Tiervorsorge

Nicht nur um ihren materiellen Nachlass sollten Sie sich bereits frühzeitig Gedanken machen. Auch Ihre tierischen Familienmitglieder sollen stets gut versorgt sein. Hierfür haben wir die Tiervorsorge ins Leben gerufen. Lassen Sie Ihr tierisches Familienmitglied im eigenen Pflege- oder Todesfall nicht allein und informieren Sie sich über eine Tiervorsorge.

Testamentsvorlage

Gemeinsam mit Dein Adieu erleichtern wir Ihnen die Erstellung Ihres Testaments. Auf dieser Website können Sie kostenlos und unkompliziert in drei Schritten Ihr Testament erstellen. Mithilfe eines Online-Fragebogens erhalten Sie ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Mustertestament. Darüber hinaus können Sie einsehen, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussieht und welche Pflichtansprüche bestehen. Gerne dürfen Sie auch die Tierschutzliga Stiftung Tier und Natur in Ihrem Testament bedenken.

Zudem stehen wir Ihnen für individuelle Fragen jederzeit persönlich zur Verfügung:

Ihre persönliche Ansprechpartnerin für Erbschaften, Großspenden
und Unternehmenskooperationen

Svea Nübel
Sprechen Sie mich gerne an!
E-Mail: svea.nuebel@tierschutzliga.de
Telefon: 0173 8777650

Unser Kooperationspartner:

Rüdiger Götz
Rechtsanwalt im Bereich Erbrecht /
Testamentsvollstreckungen
Augsburger Straße 12
85221 Dachau

Leben schenken mit einem Testament für den Tierschutz – So wirkt Ihre Testamentsspende

Wenn Sie ein Testament verfassen, dann können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie können von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und einen Menschen bedenken, der Ihnen nahesteht oder eine Herzensangelegenheit unterstützen, die Ihnen im Leben viel bedeutet hat. Diese testamentarischen Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften, wie etwa die TIERSCHUTZLIGA, werden steuerfrei übertragen. So können Sie Gutes tun und Tieren eine Zukunft schenken – über Ihr eigenes Leben hinaus.

Fünf gute Gründe, die Tierschutzliga Stiftung in Ihrem Testament zu bedenken:

  1. Nachhaltiger Schutz von Tieren in Not
    Die Tierschutzliga Stiftung Tier und Natur setzt sich bereits seit Jahrzehnten aktiv für misshandelte, ausgesetzte und vernachlässigte Tiere ein. Mit Ihrem Testament zugunsten der Tierschutzliga helfen Sie dabei, diesen Schutz langfristig und verlässlich zu sichern.
  2. Seriöse und transparente Arbeit
    Die Tierschutzliga Stiftung Tier und Natur arbeitet gemeinnützig und transparent. Auf Wunsch fließen Großspenden und Nachlässe direkt in konkrete Tierschutzprojekte.
  3. Direkte Hilfe statt Verwaltung
    Wir haben unsere Verwaltungskosten streng im Blick – und verwenden den größtmöglichen Teil der Mittel unmittelbar für die Tiere. So erzielt ihr Nachlass die optimale Wirkung.
  4. Werte über das eigene Leben hinaus weitergeben
    Mit einem Testament zugunsten der Tierschutzliga Stiftung setzen Sie ein Zeichen für Empathie, Verantwortung und den Schutz der Schwächsten – auch über Ihr eigenes Leben hinaus.
  5. Rechtliche Sicherheit und steuerliche Vorteile
    Als gemeinnützige Stiftung ist die Tierschutzliga Stiftung Tier und Natur von der Erbschaftsteuer befreit. So kommt ihr Nachlass vollständig dem Tierschutz zugute.

Fragen und Antworten

Damit Ihr letzter Wille auch in Ihrem Sinne umgesetzt wird, ist es wichtig, dass Sie formale und inhaltliche Regelungen bei der Abfassung Ihres Testaments beachten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.

  • Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit Ihren geänderten Lebensumständen anpassen, ohne dies begründen zu müssen, z.B. nach einer Wiederverheiratung. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich, jedes Testament und jeden Erbvertrag spätestens alle fünf Jahre auf Aktualität zu überprüfen.

Ja, die üblichen Arten von Testamenten sind folgende:

Das handschriftliche oder eigenhändige Testament

  • Muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben werden
  • Empfehlenswert: Angabe von Ort und Datum und expliziter Widerruf früherer Testamente

Das notarielle oder öffentliche Testament

  • Kann bei einem Notar Ihrer Wahl errichtet werden
  • Leistungen sind gebührenpflichtig (richtet sich nach Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Verfügung)
  • Vorteile des notariellen Testaments: Der Notar ist zur umfassenden Beratung verpflichtet, das Testament ist somit formal wirksam und fälschungssicher

Das gemeinschaftliche Testament

  • Kann nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden
  • Eigenhändig oder notariell möglich
  • Häufigste Form: das Berliner Testament
  • Mit einer Erbeinsetzung bestimmen Sie, wer Ihr Rechtsnachfolger wird. Mit Ihrem Ableben tritt Ihr Erbe unmittelbar in Ihre Rechten und Pflichten ein: Er erbt also nicht nur Vermögen, sondern ggf. auch Schulden und Verpflichtungen. Er muss also die von Ihnen zusätzlich verfügten Vermächtnisse und Auflagen erfüllen. Beispiel Erbeinsetzung
  • Mit einem Vermächtnis wenden Sie in Ihrem Testament einem Dritten, etwa auch einer gemeinnützigen Organisation wie der Tierschutzliga Stiftung, einen bestimmten Vermögensgegenstand zu: z.B. einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere, Wertgegenstände. Der Bedachte muss seinen Anspruch gegenüber dem Erben geltend machen. Beispiel Vermächtnis
  • Der Erblasser kann einen Erben oder Vermächtnisnehmer auch zu einer Leistung verpflichten: z.B. für eine bestimmte Zeit die Grabpflege zu übernehmen oder mit einem Vermögensteil eine Stiftung zu gründen. Dies ist eine Auflage.
  • Grundsätzlich gilt eine Steuerpflicht für Erbschaften (entsprechend bei Schenkungen zu Lebzeiten).
  • Freibeträge gewähren eine gewisse Steuerbefreiung für Erbschaften bzw. Vermächtnisse – wie lebzeitige Schenkungen – nur bis zu einer bestimmten Höhe.
  • Es gilt eine Steuerpflicht für darüberhinausgehende Beträge.
  • Der Anspruch auf den Freibetrag besteht nur einmal innerhalb von zehn Jahren (für Schenkung und Erbschaft).
  • Gemeinnützig anerkannte Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
  • Die Höhe der Steuer wird bestimmt durch den Wert der Erbschaft und das Angehörigenverhältnis zwischen Erblasser und Erben oder Vermächtnisnehmer.
  • Das Angehörigenverhältnis entscheidet, welche Steuerklasse angewendet wird und wie hoch der Freibetrag ist.
  • Grundsätzlich gilt: Je näher das Angehörigenverhältnis, desto höher ist der Freibetrag und desto niedriger ist der Steuersatz.
  • Eine Übersicht zu aktuellen Freibeträgen und Steuersätzen  finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.