Die Stiftung
Gemeinnütziges Engagement von Privatpersonen in Stiftungen wird immer wichtiger. Lassen Sie Ihren Wunsch nach etwas Nachhaltigen, für den artgerechten Tier- und Naturschutzgedanken auch weit in der Zukunft fortzuwirken, indem Sie in eine Stiftung spenden, ein Erbe einbringen, oder selbst als Stifter fungieren.
Wenn Sie Ihr Vermögen dauerhaft anlegen möchten, kann eine Stiftung die richtige Wahl für Sie sein. Bei dieser Form der Unterstützung bleibt Ihr Vermögen erhalten, nur die Zinsen oder andere Kapitalerträge aus Ihrem Vermögen fließen in den von Ihnen bestimmten Stiftungszweck.
Zwei Möglichkeiten bieten sich hier an: Bedenken Sie uns oder rufen Sie eine eigene selbstständige Stiftung ins Leben, um die Ziele unsere Stiftung zu fördern. Eine solche Stiftungsgründung kann zu Ihren Lebzeiten oder durch eine entsprechende testamentarische Regelung nach Ihrem Tod erfolgen. Wenn Sie eine Stiftung errichten mochten, benötigen Sie in jedem Fall juristischen Rat.
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Wenn Sie sich entscheiden, Stifter zu werden, können Sie auch aus unseren Themenfonds ein Thema wählen, das Ihnen besonders am Herzen liegt, dieses gezielt fördern. Außerdem erhalten Sie eine Stifterurkunde.
Ein Hinweis: Die laufenden Erträge unterliegen nicht der Besteuerung, da gemeinnützige Stiftungen von fast allen Steuern, z.B. der Schenkung-, Erbschaft-, Körperschaft- und der Kapitalertragsteuer befreit sind. Sämtliche Erträge können daher uneingeschränkt für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden.
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Stiften und Spenden Testament und Erbschaft Themenfonds Steuer.
Was ist eine Stiftung
Eine Stiftung ist eine gemeinnützige Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck unter Ausnutzung eines für diesen Zweck gewidmeten Vermögens dauerhaft fördern soll.
Stiften und Spenden
Tiere und Natur aktiv zu schützen durch spenden und zustiften in die Tierschutzliga Stiftung bedeutet gleichzeitig einen nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensräumen und Ressourcen, was uns allen zugute kommt.
Steuern
Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen unterliegen besonderen steuerlichen Bewertungen. und Vorteilen. Dies gilt sowohl für den Spender als auch für die begünstigte Stiftung.