Im Sinne der Tiere

Spenden Sie bitte jetzt für Tiere in Not!
Vorteile eines Testamentes
Sie selbst können regeln, wem Sie etwas hinterlassen möchten. Wenn Sie dies nicht tun, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie können beispielsweise nicht nur Ehegatten, Kinder und Angehörige als Erben einsetzen, sondern auch den Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte oder hilfsbedürftige Personen.
Oder Sie können über die gesetzliche Erbfolge hinaus festlegen, welche Ihnen nahestehenden Menschen oder gemeinnützigen Organisationen Ihren Nachlass erhalten sollen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Testament handschriftlich oder notariell erstellt worden ist. Hinterlassen Sie kein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie alleinstehend, ohne Angehörige, erbt der Staat.
Das können Sie verhindern, wenn Sie in einem Testament klar festlegen, wem Sie wie viel und unter welchen Bedingungen hinterlassen oder welchen Zweck Sie unterstützen.
Analog zu allen anderen Spenden an gemeinnützige Organisationen sind auch Testamentsspenden steuerfrei.
Sie sind von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Der gesamte Wert des Vermögens kommt ohne steuerlichen Abzug Tieren in Not zugute.
Wenn Sie sich für ein Testament entscheiden, können Sie Ihren letzten Willen entweder eigenhändig niederschreiben oder notariell festhalten lassen.
- Unser Spendenkonto:
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