Feste Regeln sind wichtig für den Hund.

Knut kam im Juli 2015 nach mehreren Beißvorfällen zu uns ins Tierheim weil seine Familie dem vermutlich Harzer Fuchs Terrier-Mischling weder Regeln beigebracht, noch Grenzen aufgezeigt, noch für Bewegung und Auslastung gesorgt hat. Er war als niedlicher Welpe angeschafft und dann sich selbst überlassen worden. Das Ende vom Lied war, dass sich Knut seinen eigenen Spaß außerhalb des Grundstücks suchte und gegen jegliche Reglementierung revoltierte.

Unvermittelbar und gefährlich

Als Knut zu uns ins Tierheim kam, sahen wir lange Zeit von ihm nur Zähne. Er hasste uns. Seine Zuneigung zu erobern dauerte monatelang. Bis heute ist Knut ein Härtefall und nicht vermittelbar.

Unsere Hundepflegerin Franzi hat sich Knut’s Training angenommen. Und Knut macht ständig Fortschritte. Wir wollen die Hoffnung für Knut nicht aufgeben, dass er irgendwann vermittelbar wird. Knut ist super schlau, mega aktiv, aber eben auch gefährlich – was seine Erziehung leider nicht einfach macht.

Knut kann nur bei uns im Dorf leben

Da Knut nicht vermittelbar ist, suchen wir dringend liebe Menschen, die Knut mit einer Patenschaft unterstützen. Nur mit Hilfe von Paten können wir Hunde, wie Knut, bei uns aufnehmen, für sie sorgen, sie trainieren und ihnen Regeln und ein Zuhause geben.

Erzählen Sie anderen von unserem Knut!

Unser Spendenkonto:
Tierschutzliga Stiftung
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 83 7002 0500 0009 8385 03
BIC: BFSWDE33MUE
Verwendungszweck: Notfellchen-Fonds

knut-hund-leine-regeln-Tierschutzliga-dorf-201703-11 Knut - Ein Härtefall braucht Regeln und Paten
knut-hund-leine-regeln-portrait-Tierschutzliga-dorf Knut - Ein Härtefall braucht Regeln und Paten
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Ja, ich möchte Tierpate werden und übernehme die Patenschaft für Knut:

Ihr Patentier

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 1. 15.

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Ich bin mit einer Einzugsermächtigung einverstanden.

Hiermit ermächtige ich die Tierschutzliga Stiftung Tier und Natur (Gläubiger-ID: DE72ZZZ00001893374) Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Kündigung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Ferner erhalten Sie von uns automatisch zu Beginn eines jeden Jahres rückwirkend eine Sammel-Spendenquittung. Wir befolgen die Datenschutzgesetze zur Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wenn Sie keine Post erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten jederzeit schriftlich widersprechen.

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