
Unseren Angelo stört sein kleines Handicap überhaupt nicht, er ist gerne Freigängerkater und schaut sich alles immer genau an was draußen passiert. Aufgrund seiner Menschenscheuheit werden wir Angelo nicht mehr vermitteln, er darf für immer bei uns bleiben.
Angelo würde sich sehr über Paten freuen die ihn etwas unterstützen damit er noch lange bei uns bleiben darf.
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Der letzte Wille
Sie selbst können regeln, wem Sie etwas hinterlassen möchten. Wenn Sie dies nicht tun, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie können beispielsweise nicht nur Ehegatten, Kinder und Angehörige als Erben einsetzen, sondern auch den Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte oder hilfsbedürftige Personen.






