Vererben – Leben schenken mit einer Stiftung für Tiere
Wenn Sie ein Testament verfassen, dann bestimmten Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen geschehen
soll: So können Sie eine Herzensangelegenheit unterstützen, die Ihnen im Leben bereits viel bedeutet
hat.
Wie Sie Ihr Testament gestalten können
Damit Ihr letzter Wille auch in Ihrem Sinne umgesetzt wird, ist es wichtig, dass Sie formale und inhaltliche Regelungen bei der Abfassung Ihres Testaments beachten. Hier finden Sie einige grundlegende Informationen:
- Das handschriftliche oder eigenhändige Testament [Spoiler]
• Muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben werden
• Empfehlenswert: Angabe von Ort und Datum und expliziter Widerruf früherer Testamente[/Spoiler] - Das notarielle oder öffentliche Testament [Spoiler]
• Kann bei einem Notar Ihrer Wahl errichtet werden
• Leistungen sind gebührenpflichtig (richtet sich nach Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Verfügung
• Vorteile des notariellen Testaments: Notar ist zur umfassenden Beratung verpflichtet, Testament ist formal wirksam und fälschungssicher[/Spoiler] - Das gemeinschaftliche Testament [Spoiler]
• Kann nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden
• Eigenhändig oder notariell möglich
• Häufigste Form: das Berliner Testament [/Spoiler]
Nachfolgend stellen wir drei wichtige Gestaltungsinstrumente für Erblasser vor:
- Die Erbeinsetzung [Spoiler]
Mit einer Erbeinsetzung bestimmen Sie, wer Ihr Rechtsnachfolger wird. Mit Ihrem Ableben tritt Ihr Erbe unmittelbar in Ihre Rechten und Pflichten ein: Er erbt also nicht nur Vermögen, sondern ggf. auch Schulden und Verpflichtungen. Er muss also die von Ihnen zusätzlich verfügten Vermächtnisse und Auflagen erfüllen.[/Spoiler] - Das Vermächtnis [Spoiler]
Mit einem Vermächtnis wenden Sie in Ihrem Testament einem Dritten, etwa auch einer gemeinnützigen Organisation wie der Tierschutzliga Stiftung, einen bestimmten Vermögensgegenstand zu: z.B. einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere, Wertgegenstände. Der Bedachte muss seinen Anspruch gegenüber dem Erben geltend machen. [/Spoiler] - Die Auflage [Spoiler]
Der Erblasser kann einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten: z.B. für eine bestimmte Zeit, die Grabpflege zu übernehmen oder mit einem Vermögensteil eine Stiftung zu gründen.[/Spoiler]
5 Punkte: Grundlegendes Wissen für Erblasser
- Die gesetzliche Erbfolge [Spoiler]
- Regelt, in welcher Reihenfolge die Verwandten des Erblassers als seine Erben eintreten
- Adoptierte und nichteheliche Kinder haben die gleiche rechtliche Stellung wie eheliche Kinder
- Ehegatte, bzw. eingetragene Lebenspartner haben ein eigenes gesetzliches Erbrecht
- Finden sich keine gesetzlichen Erben, so fällt das Vermögen an den Staat.[/Spoiler]
- Das Erbrecht der Verwandten [Spoiler]
- Einteilung der Verwandte in verschiedene Ordnungen
- Grundsätzlich gilt: So lange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, sind Verwandte der nachfolgenden Ordnung von der Erbfolge ausgeschlossen[/Spoiler]
- Das Erbrecht der Ehegatten [Spoiler]
Wie hoch der Erbteil ist, der dem hinterbliebenen Ehegatten zusteht, ist grundsätzlich davon abhängig, in welchem Güterstand das Paar gelebt hat, und welche Verwandten des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls leben.[/Spoiler] - Steuerpflicht und Freibeträge [Spoiler]
- Grundsätzliche Steuerpflicht für Erbschaften (entsprechend bei Schenkung zu Lebzeiten)
- Freibeträge gewähren Steuerbefreiung für Erbschaften bzw. Vermächtnisse – wie lebzeitige Schenkungen – nur bis zu einer bestimmten Höhe.
- Steuerpflicht für darüberhinausgehende Beträge
- Anspruch auf Freibetrag nur einmal innerhalb von zehn Jahren (für Schenkung und Erbschaft)[/Spoiler]
- Die Höhe der Erbschaftsteuer [Spoiler]
- Die Höhe der Steuer wird bestimmt durch den Wert der Erbschaft und das Angehörigenverhältnis zwischen Erblasser und Erben oder Vermächtnisnehmer. Das Angehörigenverhältnis entscheidet, welche Steuerklasse angewendet wird und wie hoch der Freibetrag ist. Grundsätzlich gilt: Je näher das Angehörigenverhältnis, desto höher ist der Freibetrag und desto niedriger ist der Steuersatz.
- Eine Übersicht zu aktuellen Freibeträge und Steuersätze finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.[/Spoiler]