Am 1. Juli 2009 trat die Verordnung in Kraft, dass alle Huftiere innerhalb der EU einen sogenannten Equidenpass benöti­gen. Ein Equidenpass  ist ein
„Personalaus­weis“ für Huftiere, darunter fallen Pferde, Ponys, Esel sowie Ihre Kreuzungen wie das Muli oder der Maulesel. Nur etwa 80% der Huftiere,
die auf unse­re Gnadenhöfeund in unsere Tierheime kommen, besitzen einen Impfpass. Dieser wird oft für den Equidenpass gehalten.
Es ist Pflicht, den Equidenpass bei Pferde­transporten mitzuführen. Beim Verkaufeines Tieres muss der Equidenpass dem
Käufer übergeben werden. Bei Unterbrin­gung Ihres Tieres in einem Pensionsstall, sollte er dem Betreiber des Stalles aus ­gehändigt werden, da der Betreiber bei
behördlichen Kontrollen in einer Beweis­pflicht ist. Im Equidenpass werden alle wichtigen Daten über das betroffene Huftier
festgehalten. Neben den Daten der Elterntiere,des Züchters, des Besitzers und den Iden­tifikationsnummern wie Mikrochip/ Trans ­pondernummer oder
DNA­Tests, gibt der Pass Auskunft  über das Geburtsdatum und bei welchem Verband das Tier regis­triert ist. Zusätzlich werden Impfungen, sowie die Gabe
von Medikamenten dokumentiert. Dies ist vor allem bei den Pfer­den wichtig, die als Schlachtpferde einge­tragen sind, um so den Verbraucherschutz
zu gewährleisten. Ohne Equidenpass darf kein Huftier geschlachtet werden. Da es früher „schwarze Schafe“ unter den Händlern gab, die diese Equidenpässe
austauschten um ein „Nicht“ ­ Schlacht­tier zum „Schlachttier“ zu machen, wurde der Mikrochip, auch Transponder genannt zur Pflicht. Hierbei handelt es sich um
einen Reiskorn großen Mikrochip, der eine 15 ­stellige, weltweit einzigartige Zahlen­ kombination enthält. Dieser Chip wird an der linken Halsseite unter die
Haut im­plantiert, dadurch kann mit einem spezi­ellen Lesegerät die Nummer abgelese werden. Somit können Huftiere einwand­frei Identifiziert werden.
Diagramme, in denen der Tierarzt markante Farbzüge, Wirbel und speziell verlaufende Abzeichen zeichnete, werden hierbei nicht mehr benötigt. Diese
findet man jedoch noch im­mer in den Equidenpässen. Schlachtpferd oder nicht Schlachtpferd? Im Equidenpass kann zusätzlich angegeben werden, ob das Tier
zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Hierbei spielt auch die Medikamentengabe eine Rol­le. Huftiere die geschlachtet werden dürfen, dürfen
nur bestimmte Medika­mente bekommen. Vor der Schlachtung sind Wartezeiten einzuhalten, damit sich die Wirkstoffe abbauen und vom Körper ausgeschieden
werden können. Nicht­ schlachttiere können hingegen mit allen Mitteln und Medikamenten behandelt werden, da diese Über die Tierkörperbe­seitigung
„entsorgt“ werden und nicht auf dem Teller oder in der Fleischtheke landen. Hierbei gilt auch, dass man Schlachttie­re als Nicht ­Schlachttiere umschreiben
kann, umgekehrt ist das nicht möglich. Diese Eintragung kann von Ihrem Tierarzt ausgeführt werden. Wie bekommt man einen Equidenpass?
Bei uns in Bayern ist der bayrische Pferde­zuchtverband zuständig, bei diesem fordern wir schriftlich den Transponder an. Unser Tierarzt implantiert den
Chip und füllt ein entsprechendes Formular aus. Die Unterlagen gehen zurück an die zu­ständige Organisation und nach wenigen Tagen oder Wochen kommt
das mehrsei­tige, gebundene und gelochte Dokument, der Equidenpass. Auf der Internetseite der „deutschen rei­terlichen Vereinigung“, finden Sie Ihre
zuständige Behörde oder wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, dieser kann Ihnen sicherebenso weiterhelfen.

Ihre Anja Fleckenstein