Am 1. Juli 2009 trat die Verordnung in Kraft, dass alle Huftiere innerhalb der EU einen sogenannten Equidenpass benötigen. Ein Equidenpass ist ein
„Personalausweis“ für Huftiere, darunter fallen Pferde, Ponys, Esel sowie Ihre Kreuzungen wie das Muli oder der Maulesel. Nur etwa 80% der Huftiere,
die auf unsere Gnadenhöfeund in unsere Tierheime kommen, besitzen einen Impfpass. Dieser wird oft für den Equidenpass gehalten.
Es ist Pflicht, den Equidenpass bei Pferdetransporten mitzuführen. Beim Verkaufeines Tieres muss der Equidenpass dem
Käufer übergeben werden. Bei Unterbringung Ihres Tieres in einem Pensionsstall, sollte er dem Betreiber des Stalles aus gehändigt werden, da der Betreiber bei
behördlichen Kontrollen in einer Beweispflicht ist. Im Equidenpass werden alle wichtigen Daten über das betroffene Huftier
festgehalten. Neben den Daten der Elterntiere,des Züchters, des Besitzers und den Identifikationsnummern wie Mikrochip/ Trans pondernummer oder
DNATests, gibt der Pass Auskunft über das Geburtsdatum und bei welchem Verband das Tier registriert ist. Zusätzlich werden Impfungen, sowie die Gabe
von Medikamenten dokumentiert. Dies ist vor allem bei den Pferden wichtig, die als Schlachtpferde eingetragen sind, um so den Verbraucherschutz
zu gewährleisten. Ohne Equidenpass darf kein Huftier geschlachtet werden. Da es früher „schwarze Schafe“ unter den Händlern gab, die diese Equidenpässe
austauschten um ein „Nicht“ Schlachttier zum „Schlachttier“ zu machen, wurde der Mikrochip, auch Transponder genannt zur Pflicht. Hierbei handelt es sich um
einen Reiskorn großen Mikrochip, der eine 15 stellige, weltweit einzigartige Zahlen kombination enthält. Dieser Chip wird an der linken Halsseite unter die
Haut implantiert, dadurch kann mit einem speziellen Lesegerät die Nummer abgelese werden. Somit können Huftiere einwandfrei Identifiziert werden.
Diagramme, in denen der Tierarzt markante Farbzüge, Wirbel und speziell verlaufende Abzeichen zeichnete, werden hierbei nicht mehr benötigt. Diese
findet man jedoch noch immer in den Equidenpässen. Schlachtpferd oder nicht Schlachtpferd? Im Equidenpass kann zusätzlich angegeben werden, ob das Tier
zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Hierbei spielt auch die Medikamentengabe eine Rolle. Huftiere die geschlachtet werden dürfen, dürfen
nur bestimmte Medikamente bekommen. Vor der Schlachtung sind Wartezeiten einzuhalten, damit sich die Wirkstoffe abbauen und vom Körper ausgeschieden
werden können. Nicht schlachttiere können hingegen mit allen Mitteln und Medikamenten behandelt werden, da diese Über die Tierkörperbeseitigung
„entsorgt“ werden und nicht auf dem Teller oder in der Fleischtheke landen. Hierbei gilt auch, dass man Schlachttiere als Nicht Schlachttiere umschreiben
kann, umgekehrt ist das nicht möglich. Diese Eintragung kann von Ihrem Tierarzt ausgeführt werden. Wie bekommt man einen Equidenpass?
Bei uns in Bayern ist der bayrische Pferdezuchtverband zuständig, bei diesem fordern wir schriftlich den Transponder an. Unser Tierarzt implantiert den
Chip und füllt ein entsprechendes Formular aus. Die Unterlagen gehen zurück an die zuständige Organisation und nach wenigen Tagen oder Wochen kommt
das mehrseitige, gebundene und gelochte Dokument, der Equidenpass. Auf der Internetseite der „deutschen reiterlichen Vereinigung“, finden Sie Ihre
zuständige Behörde oder wenden Sie sich an Ihren Tierarzt, dieser kann Ihnen sicherebenso weiterhelfen.
Ihre Anja Fleckenstein