Vom selbstbestimmten Umgang mit den eigenen Wünschen
Regeln. Für manche klingt das vielleicht nach Einschränkung, Begrenzung. Doch wie viel Freiheit steckt zum Beispiel in „seinen Nachlass regeln“? Viele Menschen verdrängen dieses Thema, denn es heißt, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Und das ist für einen Großteil der Menschen nicht angenehm.
Durch die Corona-Pandemie rückt die Endlichkeit wieder mehr ins Bewusstsein und es ist viel Angst bei den Menschen spürbar.
Doch wie wäre es, auch völlig unabhängig von der derzeitigen Krise, wenn wir dieser Angst begegnen? Den Tod nicht als „Feind“ sehen, sondern als ganz natürlichen Bestandteil unseres Lebens? Und ihn damit nicht verdrängen, sondern aktiv damit umgehen? Neben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung seinen Nachlass zu regeln – das ist ein selbstbestimmter Umgang mit den eigenen Wünschen. Was möchte ich mit dem, was ich in meinem Leben gelebt, erreicht und erwirtschaftet habe, weitergeben? Immateriell und materiell? Und an wen? Was möchte ich wo und wie „weiterleben“ lassen? Gedanken, die etwas Unbehagen und andererseits doch so ein richtig gutes Gefühl auslösen können, weil man zu Lebzeiten Dinge regelt, klärt, ordnet, die einem wirklich wichtig sind. Die man mag und an denen man sich erfreut. Und durch deren Regelung man eine innere Zufriedenheit und auch äußeren Frieden schaffen kann. Doch was ist eigentlich beim „Nachlass regeln“ zu beachten?
Hier fünf einfache Schritte:
- Ihr Vermögen erfassen
- Ihre Erben bestimmen
- Ihr Testament erstellen
- Ihr Testament verwahren
- Ihr Testament pflegen
Das Vermögen erfassen
Das Vermögen zu erfassen beinhaltet sowohl eine Vermögensaufstellung als auch die Erfassung möglicher Schulden, so dass letztendlich eine genaue Ermittlung des Vermögens gelingt. Der zweite Punkt ist oft ein herausfordernder, denn wer soll das eigene Lebenswerk erben?
Das, was Menschen wichtig ist, was sie zu Lebzeiten beschäftigt hat, in dem all ihre Energie, ihre Wünsche, ihre Freude steckt? Bestmöglich wird es an Menschen oder Organisationen vererbt, die dies zu schätzen wissen und im Sinne der Person, die vererbt, wirken.
Die Erben bestimmen
Jeder hat ein Recht, ein eigenes Testament zu errichten. Der Vorteil eines solchen Testaments liegt darin, dass dort die freie Wahl der Erben – in den Grenzen des Pflichtteilanspruchs – möglich ist. Jedoch ist dringend zu raten, die Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge zu prüfen, um den Nutzen eines persönlichen Testaments konkret einschätzen zu können. Lebenspartnerschaften, Ehepaare, geschiedene Ehegatt*innen, Eltern, Geschwister, eheliche oder uneheliche Kinder oder auch keine nahen Verwandten… es gibt an dieser Stelle vieles, was man bedenken und wissen sollte.
Das Testament erstellen
Wenn das Vermögen klar ermittelt ist und die Erben benannt sind, kann als dritter Punkt das Testament erstellt werden. Es ist möglich, durch ein Testament eine Erbschaft und auch ein Vermächtnis (Legat) zu bestimmen. Der Erbe / die Erbin wird Rechtsnachfolger* in des / der Verstorbenen mit allen Rechten und Pflichten bezüglich des vererbten Vermögens. Der/ die Vermächtnisnehmer*in erhält lediglich einen Anspruch auf einen bestimmten Betrag oder Vermögensgegenstand, übernimmt jedoch keinerlei Rechtsnachfolge.
Mit einem Vermächtnis kann man im Testament auch Personen bedenken, die nicht zum Kreis der Erben gehören. So etwa einen Freund oder Organisationen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet haben und Ziele verfolgen, die den eigenen Lebenszielen entsprechen. So könnte zum Beispiel auch die TIERSCHUTZLIGA eine Organisation sein, die das verkörpert, was einem Menschen vor und nach seinem Tod wichtig ist.
Das Testament verwahren
Wenn das Testament handschriftlich zu Papier gebracht ist, stellt sich die Frage: wo und wie wird es verwahrt? Über den Aufbewahrungsort kann man grundsätzlich selbst entscheiden. Dies kann an einem sicheren Ort zuhause sein. Gut ist in jedem Fall, mindestens eine Person darüber in Kenntnis zu setzen. Es existiert außerdem die Möglichkeit, notarielle oder gerichtlich verwahrte Testamente im Zentralen Testamentsregister registrieren zu lassen.
Das Testament pflegen
Das Testament zu pflegen ist ein weiterer, der fünfte Schritt. Denn Lebenssituationen können sich ändern. Es empfiehlt sich, jedes Testament und jeden Erbvertrag spätestens alle fünf Jahre auf Aktualität zu prüfen.
Natürlich gibt es zu den einzelnen Aspekten noch einiges zu beachten. Hier empfiehlt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die sich individuell und vertrauensvoll der jeweiligen Person mit ihren Lebensumständen widmet. Die TIERSCHUTZLIGA arbeitet auch mit anerkannten Erbrechtlern zusammen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie juristische Unterstützung benötigen.
Vielleicht kostet es ein bisschen Mut, sich nun damit zu befassen. Und gleichzeitig: Ist es nicht ein richtig gutes Gefühl, sich selbstbestimmt mit den eigenen Wünschen zu befassen und für Klarheit und Frieden zu sorgen?
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