Der letzte Wille
Sie selbst können regeln, wem Sie etwas hinterlassen möchten. Wenn Sie dies nicht tun, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie können beispielsweise nicht nur Ehegatten, Kinder und Angehörige als Erben einsetzen, sondern auch den Lebensgefährten, Patenkinder, Freunde, Bekannte oder hilfsbedürftige Personen.