Tollwut ist nicht aufs Ausland beschränkt
Auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in Deutschland aufhalten, sollten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinär (StIKo Vet.) zu jeder Zeit gegen Tollwut durch Impfung geschützt sein. Außerdem ist dringend zu empfehlen, dass alle Tiere elektronisch gekennzeichnet und die individuellen Transpondernummern unmittelbar nach der Implantation des Transponders an ein dem europäischen Dachverband der Tierregister, Europetnet, angeschlossenes Register, wie Tasso oder das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes,gemeldet werden. Registrierte Tiere lassen sich nicht nur im Verlustfall einfacher wieder auffinden.
Wir sind nicht in Sicherheit
Die Registrierung ermöglicht überdies, Hunde, Katzen und ihre Besitzer bei Verdacht auf Kontakt mit einem tollwütigen Tier schneller ausfindig zu machen.

Deutschland ist zwar seit 2008 nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) frei von terrestrischer Tollwut, doch sollten sich Hunde und Katzenhalter nicht in Sicherheit wiegen und auf die Impfung ihrer Tiere verzichten. Immer wieder gelangen mit dem Tollwutvirus infizierte junge Hunde und Katzen aus Ländern, in denen die für Mensch und Tier lebensgefährliche Seuche keineswegs ausgerottet ist, in europäische Mitgliedsstaaten. In diesem Jahr sind vier solcher Tollwutfälle bekannt geworden:
Die Meissten kommen aus dem Ausland
Im Juli in Deutschland bei einem Hundewelpen aus Marokko, im Oktober in den Niederlanden bei zwei vier Monate alten Hunden aus Bulgarien und im November in Frankreich bei einer zwei Monate alten, ebenfalls aus Marokko stammenden Katze. Das Problem ist nicht einfach damit aus der Welt zu schaffen, indem die erkrankten Tiere sofort eingeschläfert werden.
55000 Menschen sterben jährlich an Tollwut
Nach einer Schätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben jährlich 55.000 Menschen an Tollwut. Ohne vorherige Impfung oder entsprechende Maßnahmen nach einer möglichen Ansteckung verläuft die Infektion innerhalb von 15 bis 90 Tagen – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – immer tödlich. Deshalb sind die Behörden verpflichtet bei einem Ausbruch der Tollwut unverzüglich strikte und umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Die Gefahr für den Menschen ist nicht unerheblich.
Menschen und Tiere, die Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten Tier hatten, müssen sofort ausfindig gemacht, die Kontaktpersonen ggf. vorsorglich geimpft werden. Kontakttiere, die keinen Impfschutz haben, werden gemäß den Vorgaben derdeutschen Tollwutverordnung sofort ein geschläfert.
Wer also unbedingt einen Hund oder eine Katze aus einem Urlaubsland nach Deutschland mitbringen will, muss zu seinem eigenen Schutz die je nach Herkunft des Tieres geltenden, unterschiedlich strengen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen absolut einhalten. So ist beispielsweise die Einfuhr von Tieren aus Tollwut Risikostaaten in die EU auf legalem Weg nur möglich, wenn das Tier miteinem Transponder gekennzeichnet und von einem
offiziellen Veterinärdokument begleitet ist, es im Alter von mindestens 3 Monaten gegen Tollwut geimpft und die Wirksamkeit der Impfung frühestens 30 Tage später in einem Bluttest durch ein zugelassenes Labor überprüft wurde. Außerdem muss im Anschluss hieran noch eine 3 monatige Wartezeit im Herkunfts land eingehalten werden.
Quelle: bpt bundesverband praktizieren der Tierärzte e.V. 2005 Hunde und Katzen nicht aus den Urlaubsländern einschmuggeln!
TOLLWUT-GEFAHR
Auch wenn sie noch so süß sind, die tierseuchen -rechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden!
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