Unsere Hunde müssen bewegt werden

Jährlich werden in unseren Tierheimen  rund 1550 Hunde aufgenommen, die während ihres Aufenthaltes täglich ausgeführt werden müssen. Ohne ehrenamtliche Gassigeher wäre diese Aufgabe nicht zu bewältigen.

  • Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, im Idealfall bereits Erfahrungen mit Hunden sammeln konnten und über 18 Jahre alt sind, können Sie  mit unseren Hunden spazieren gehen.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und melden sich bei unserem Empfang oder direkt in den Hundehäusern bei den zuständigen Pflegern.
  • In einigen Tierheimen benötigen sie eine Gassi-Schulung, sie können sich gerne im jeweiligem Tierheim vorab informieren.

Gassigehzeiten:

Tierschutzliga-Dorf Neuhausen/Spree

Dienstag – Sonntag von 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch & Freitag von 16:00 – 18:00 Uhr (zusätzlich in den Sommermonaten)

Tierheim Unterheinsdorf

Montag – Freitag 10 – 12 Uhr und 18 – 19 Uhr
Sonn- und Feiertags 10 – 12 Uhr

Tierheim Wollaberg

Täglich von 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwochs geschlossen

Jährlich werden in unseren Tierheimen  rund 1550 Hunde aufgenommen, die während ihres Aufenthaltes täglich ausgeführt werden müssen. Ohne ehrenamtliche Gassigeher wäre diese Aufgabe nicht zu bewältigen.

  • Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, im Idealfall bereits Erfahrungen mit Hunden sammeln konnten und über 18 Jahre alt sind, können Sie  mit unseren Hunden spazieren gehen.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und melden sich bei unserem Empfang oder direkt in den Hundehäusern bei den zuständigen Pflegern.
  • In einigen Tierheimen benötigen sie eine Gassi-Schulung, sie können sich gerne im jeweiligem Tierheim vorab informieren.
beitragsbild-ehrenamt-gassigeher-frau-hund Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden
ehrenamt-gassigeher-männer-hund2 Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden
ehrenamt-gassigeher-mann-hund2 Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden
ehrenamt-gassigeher-wiese Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden
svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMzIiIGhlaWdodD0iMzIiIHZpZXdCb3g9IjAgMCAzMiAzMiIgeG1sbnM9Imh0dHA6Ly93d3cudzMub3JnLzIwMDAvc3ZnIj48cGF0aCBkPSJNMTEuNDMzIDE1Ljk5MkwyMi42OSA1LjcxMmMuMzkzLS4zOS4zOTMtMS4wMyAwLTEuNDItLjM5My0uMzktMS4wMy0uMzktMS40MjMgMGwtMTEuOTggMTAuOTRjLS4yMS4yMS0uMy40OS0uMjg1Ljc2LS4wMTUuMjguMDc1LjU2LjI4NC43N2wxMS45OCAxMC45NGMuMzkzLjM5IDEuMDMuMzkgMS40MjQgMCAuMzkzLS40LjM5My0xLjAzIDAtMS40MmwtMTEuMjU3LTEwLjI5IiBmaWxsPSIjZmZmZmZmIiBvcGFjaXR5PSIwLjgiIGZpbGwtcnVsZT0iZXZlbm9kZCIvPjwvc3ZnPg== Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden
svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMzIiIGhlaWdodD0iMzIiIHZpZXdCb3g9IjAgMCAzMiAzMiIgeG1sbnM9Imh0dHA6Ly93d3cudzMub3JnLzIwMDAvc3ZnIj48cGF0aCBkPSJNMTAuNzIyIDQuMjkzYy0uMzk0LS4zOS0xLjAzMi0uMzktMS40MjcgMC0uMzkzLjM5LS4zOTMgMS4wMyAwIDEuNDJsMTEuMjgzIDEwLjI4LTExLjI4MyAxMC4yOWMtLjM5My4zOS0uMzkzIDEuMDIgMCAxLjQyLjM5NS4zOSAxLjAzMy4zOSAxLjQyNyAwbDEyLjAwNy0xMC45NGMuMjEtLjIxLjMtLjQ5LjI4NC0uNzcuMDE0LS4yNy0uMDc2LS41NS0uMjg2LS43NkwxMC43MiA0LjI5M3oiIGZpbGw9IiNmZmZmZmYiIG9wYWNpdHk9IjAuOCIgZmlsbC1ydWxlPSJldmVub2RkIi8+PC9zdmc+ Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden
svg+xml;base64,PHN2ZyB4bWxucz0iaHR0cDovL3d3dy53My5vcmcvMjAwMC9zdmciIHZlcnNpb249IjEuMCIgd2lkdGg9IjYwMCIgaGVpZ2h0PSI0MDAiID48L3N2Zz4= Ehrenamt – Gassigehen mit Tierheimhunden

Spenden Sie bitte jetzt für Tiere in Not!

Ich möchte helfen
  • Unser Spendenkonto:
  • Tierschutzliga Stiftung
  • SozialBank AG
  • IBAN: DE35 3702 0500 0009 8385 03
  • BIC: BFSWDE33XXX
  • Verwendungszweck: Notfellchen-Fonds
  • PayPal: stiftung@tierschutzliga.de

Beim Gassigehen mit Tierheimhunden gelten folgende Verhaltensregeln:

  1. Hunde dürfen nur durch das Tierheimpersonal aus dem Zimmer/Zwinger herausgegeben und auch zurückgebracht werden.
  2. Hunde sind immer an der Leine zu führen.
  3. Hunde müssen mit ausreichendem Abstand an anderen Spaziergängern mit und ohne Hund vorbeigeführt werden.
  4. Hunde müssen mit ausreichendem Abstand an parkenden und fahrenden Autos/Fahrrädern/Motorrädern vorbeigeführt werden.
  5. Hunde dürfen nur unter Absprache mit dem Tierheimpersonal gefüttert werden.
  6. Hunde müssen bis 16 Uhr (Sommerzeit Mi & Fr bis 18 Uhr) ins Tierheim zurückgebracht werden.
  7. Hunde der Anlage 1 der Gefahrenhundeverordnung (z.B. Staffordshire-Terrier, Bullterrier und deren Mischungen) dürfen das Tierheimgelände nicht verlassen.
  8. Die Gassigeher dürfen Zug-Klappen zu den Hundeaußengehegen nicht öffnen oder schließen!
  9. Hundekot wird eingesammelt.
  10. Der Hund wird nicht von Kindern unter 12 Jahren geführt, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist. Eltern haften für ihre Kinder. Ab 12 Jahren dürfen die Kinder kleine Hunde aus dem Tierheim führen aber in Begleitung der Eltern.
  11. Sollte ein Hund ausbüchsen, bitte auf keinen Fall hinterherlaufen. Nur ganz langsam auf den Hund zugehen und versuchen, ihn zurückzulocken. Bitte umgehend den zuständigen Pfleger informieren.

Erzählen Sie anderen von diesen Möglichkeiten!