Ein Minipig ist anders als Hund oder Katze
Ein Minipig als Patient – auch das kommt in der tierärztlichen Sprechstunde vor.
Gerade in den Großstädten gab es einen regelrechten Boom, ein Minipig als Haus-und Heimtier zu halten.
Was gibt es dabei zu beachten:
- Vor dem Gesetz gelten Minipigs, genau wie Mastschweine, als Nutztiere, mit allen damit verbundenen Auflagen wie z.B.: die Kennzeichnungspflicht mittels einer Ohrmarke (ViehverkehrsVO) oder Meldung bei der Tierseuchenkasse etc.
- Minipigs unterliegen den Auflagen des Tierseuchen -Schutzes, heißt z.B. das Verfüttern von Speiseresten ist tabu.
- Minipigs sind gesellig, sollten also nicht allein gehalten werden und vor allem beschäftigt werden (sonst droht schnell Langeweile.)
- Sie brauchen einen, gut gegen Wildtiere vor allem Wildschweine gesicherten, Auslauf, zum buddeln, suhlen und “schwein-“sein. Eine Haltung in der Wohnung ist strikt abzulehnen und keinesfalls tiergerecht.
- Minipigs sollten geimpft werden (Rotlauf, Parvovirose, Tetanus, Tollwut).
- Sie unterliegen der Arzneimittel-VO, heißt jegliche Medikamente, die angewendet werden, müssen dokumentiert werden und vom Besitzer aufbewahrt werden.
- Minipigs sind schlau, sie lernen schnell und müssen erzogen werden, sonst wird ihr Handling sehr schnell gefährlich und der Tierarztbesuch zur echten Herausforderung….
- Oftmals droht in privater Haltung, die Verfettung eines Minipigs durch eine nicht ausgewogene und tiergerechte Fütterung. Dies führt häufig zu Problemen mit den Klauen. Oft bildet sich auch eine große Stirn- und Augenfalte, die dann so stark auf die Augen drückt, dass nur noch ein chirurgischer Eingriff helfen kann, damit das Minipig wieder sehen kann.
- Eine Minipig Haltung muss immer deutlich mit einem Schild ausgewiesen sein.
Falls ihr mit dem Gedanken spielt, euch ein Minipig zuzulegen, bitte informiert euch vorab ausführlich über ihre Ansprüche und tiergerechte Haltung! Ein Minipig ist eben kein etwas anderer Hund oder Katze.
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