Ihre Spende für Tiere in Not
Danke, dass Sie die TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR unterstützen wollen. Wir verstehen Ihre Spende als einen Auftrag an uns, Tieren in Not zu helfen.
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Bei Fragen:
TIERSCHUTZLIGA Hotline (035608) 419030 oder E-Mail an info@tierschutzliga.de
Die Zuwendungsbestätigung versenden wir jeweils im Februar des Folgejahres.
Sicherheit und Datenschutz
Die TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen
Tierliebe Menschen
Wir sind auf tierliebe Menschen angewiesen, denn die Tierschutzliga Stiftung ist zwar als gemeinnützig anerkannt, aber das bedeutet nicht, dass wir von staatlicher Stelle unterstützt werden. Für sämtliche Kosten, zum Beispiel für Futter, Tierarzt oder Medikamente kommen wir selbst auf. Bitte helfen Sie dabei.
Spendenquittung
Spendenkonto
Die TIERSCHUTZLIGA STIFTUNG TIER UND NATUR ist Partner der Tiere. In 11 Tierheimen in Deutschland kümmern wir uns täglich um mehr als 800 Haustiere, die keiner mehr haben will – um die vergessenen und verlassenen Pfoten. Alte und kranke Tieren dürfen bei uns ihren Lebensabend verbringen, allen anderen bieten wir eine zweite Chance, indem wir sie für die Vermittlung in ein liebevolles neues Zuhause stark machen.
Wir sind zu 100 % eine gemeinnützige Stiftung und auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns, dass Dr. Dietmar Woidke, der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, unsere Arbeit würdigt und uns als Schirmherr unterstützt. Bei der Tierschutzliga Stiftung können Sie sicher sein, dass Ihre Hilfe bei Tieren in Not ankommt.
Seit mehr als 30 Jahren setzt sich die Tierschutzliga für Tierschutz ein. In den mehr als drei Jahrzehnten unseres Wirkens haben wir durch die Betreuung von mehr als 50.000 Tieren eine immense Erfahrung sammeln können – und ein verlässliches Knowhow rund um Tiergesundheit und Tiergeborgenheit aufbauen können.
Wir sind registriert im Stiftungsverzeichnis des brandenburgischen Ministerium des Innern Nr. 230 Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage des Körperschaftsteuerbescheids vom Finanzamt Cottbus, St. Nr. 056/142/09315 vom 27.11.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutz verwendet wird.
- 100% Gemeinnützig
- 30 Jahre Erfahrung
- Elf Tierheime
- 1000 Tiere
- 100% Transparent
- 100% Tierschutz